Covid-19-Fälle im Ortenaukreis
127 bestätigte Neu-Infektionen

Foto: Glaser

Ortenau (st). 127 der von Freitag bis Sonntag, 23. auf 25. Oktober, vom Gesundheitsamt des Ortenaukreis ermittelten positiven Labornachweise wurden am Sonntagabend vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bestätigt. Damit beträgt der Wert für die übermittelten Fälle der letzten sieben Tage bei 281 bestätigten Neuinfektionen „65,7“ (Stand 25. Oktober, 16 Uhr). Die Sieben-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Baden-Württemberg bei „80,4“.

Gemeldete Fälle

Die vom Landesgesundheitsamt bestätigten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Lahr (17), Oberkirch (9), Achern (6), Ettenheim (3), Offenburg (30), Renchen, Hofstetten (2), Seelbach (4), Kehl (6), Neuried (4), Schutterwald (3), Rheinau (2), Durbach, Biberach, Nordrach (2), Ohlsbach (2), Meißenheim (4), Gengenbach (2), Ortenberg, Rust (3), Willstätt (2), Zell (3), Friesenheim, Haslach (2), Schuttertal, Oberwolfach, Appenweier (6), Sasbach (2), Schwanau (3), Lauf, Gutach und Kippenheim.
Die Fallzahl der bestätigten Corona-Infizierten beträgt 2.318.

Information

Seit dem 23. Oktober erfolgt die Berichterstattung des Gesundheitsamtes zur aktuellen COVID-19-Lage im Ortenaukreis nach den Zahlen des täglichen Lageberichts Covid-19 des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (LGA). Dies dient der Vermeidung von Unklarheiten für die Bürger und Medien, die durch abweichende Zahlen immer wieder entstanden sind.
Zudem hängen auch unmittelbare Rechtsfolgen an der Überschreitung bestimmter Werte, wie zum Beispiel einer Sieben-Tage Inzidenz von 50. Die Sieben-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Wird die 50-Grenze überschritten, ist das Landratsamt anstatt der Städte und Gemeinden direkt für viele einschränkende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Das Landesgesundheitsamt muss dazu das Überschreiten der Grenzwerte - und damit die Zuständigkeit – feststellen. So sieht es die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vor, wonach die Zahlen des Landesgesundheitsamts landesweit maßgeblich sind.

Fallzahlen

Die ausführliche Darstellung der aktualisierten Fallzahlen nach Altersgruppe, Geschlecht und Wohnort gibt es weiterhin immer mittwochs auf der Sonderseite des Ortenaukreises im Internet unter www.ortenaukreis.de/corona_fallzahlen
Der täglichen Lagebericht des LGA erfolgt meist gegen 19 Uhr und ist  hier abrufbar.

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