Covid-19-Fälle im Ortenaukreis
110 Neu-Infektionen Mittwoch bestätigt

Foto: Glaser

Ortenau (st). 110 der am Mittwoch vom Gesundheitsamt des Ortenaukreis ermittelten positiven Labornachweise wurden am Mittwochabend vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg bestätigt. Damit beträgt der Wert für die übermittelten Fälle der vergangenen sieben Tage bei 408 bestätigten Neuinfektionen „94,7“. Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Die landesweite 7-Tage-Inzidenz liegt in Baden-Württemberg bei „95,9“ (alles Stand 28.10, 16 Uhr).
Die vom Landesgesundheitsamt bestätigten neuen Covid-19-Fälle stammen aus Lahr (8), Offenburg (33), Ortenberg (3), Hohberg (2), Renchen (5), Kappelrodeck (4), Achern (5), Friesenheim (3), Oberkirch (6), Rheinau (4), Kehl (9), Ottenhöfen, Bad-Peterstal, Nordrach, Gengenbach (7), Ohlsbach (2), Steinach, Kippenheim, Oppenau, Appenweier (2), Hofstetten, Neuried, Wolfach, Willstätt, Meißenheim, Sasbach (2), Hornberg, Schwanau (2), Rust und Schutterwald.
Die Fallzahl der bestätigten Corona-Infizierten beträgt 2.584.

Informationen

Seit dem 23. Oktober erfolgt die Berichterstattung des Gesundheitsamtes zur aktuellen Covid-19-Lage im Ortenaukreis nach den Zahlen des täglichen Lageberichts Covid-19 des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (LGA). Dies dient laut dem Landratsamt Ortenaukreis der Vermeidung von Unklarheiten für Bürger und Medien, die durch abweichende Zahlen immer wieder entstanden sind.
Zudem hängen auch unmittelbare Rechtsfolgen an der Überschreitung bestimmter Werte, wie zum Beispiel einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50. Die Sieben-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Wird die 50-Grenze überschritten, ist das Landratsamt anstatt der Städte und Gemeinden direkt für viele einschränkende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Das Landesgesundheitsamt muss dazu das Überschreiten der Grenzwerte - und damit die Zuständigkeit – feststellen. So sieht es die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vor, wonach die Zahlen des Landesgesundheitsamts landesweit maßgeblich sind.
Der täglichen Lagebericht des LGA erfolgt meist gegen 19 Uhr und ist hier abrufbar: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Fachinformationen/Infodienste_Newsletter/InfektNews/.
Weitere Infos gibt es unter www.ortenaukreis.de/corona_fallzahlen.

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