Wie können und dürfen Bezieher im Alter arbeiten?
Wer die Rente etwas aufstocken möchte

Als Rentner darf man sich etwas dazu verdienenen – zum Beispiel als Helfer bei der Weinlese. | Foto: T. Fey
  • Als Rentner darf man sich etwas dazu verdienenen – zum Beispiel als Helfer bei der Weinlese.
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Ortenau (tf). Viele ältere Menschen arbeiten neben der Rente. Je nachdem, welche Art von Rente bezogen wird, gelten unterschiedliche Grenzen.

Der einfachste Fall ist, wenn die Regelaltersgrenze bereits erreicht wurde. Dann kann unbegrenzt hinzuverdient werden. Es gibt keine Abschläge auf die Altersrente. Wer eine Frührente bezieht, muss unbedingt auf die Grenzen beim Zuverdienst achten. Jeder Verdienst unter dem Grundfreibetrag von 450 Euro im Monat ist unproblematisch. Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen bis zu 6.300 Euro im Kalenderjahr anrechnungsfrei hinzuverdient werden. Dies ermöglicht einen flexiblen Zuverdienst, beispielsweise mit Saisonarbeit. Alles, was diese Grenze überschreitet, wird pauschal um 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die monatliche Rente verringert sich dadurch um diesen Betrag.

Wer vorzeitig in Altersrente geht und nebenbei weiterhin Geld verdient, wird in Zukunft versicherungspflichtig. Rentner zahlen auf dieses Einkommen Beiträge in die Rentenversicherung und erhöhen dadurch ihren Rentenanspruch. Wer wegen gesundheitlicher Einschränkungen Rente erhält, darf nur bis maximal 400 Euro je Monat hinzuverdienen. Zu allen Fragen gibt die Deutsche Rentenversicherung Auskunft.

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