Richtig entsorgen
Sommerliches Grillvergnügen mit gutem Gewissen
Ortenau. (gro) Sommer rein, Grill raus: Der Duft von saftigen Steaks, würzigen Tofu-Würstchen und knackigem Gemüse erfüllt Gärten und Parks. Nach dem Grillvergnügen heißt es aufräumen und Abfälle einsammeln und richtig entsorgen – zum Schutz von Umwelt, Mensch und Tier.
Grillen gehört für die Deutschen zu den liebsten Freizeitbeschäftigungen. Hinterher die Abfälle richtig getrennt zu entsorgen, ist dagegen eher lästige Pflicht, aber unverzichtbar. Denn die Verpackungen von Grillgut und -beilagen können recycelt werden – das schont Klima und Ressourcen.
Leere Verpackungen richtig entsorgen
Leere Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Aluminium, Weißblech und Verbundmaterialien kommen in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Beim Grillen sind das zum Beispiel Kunststoffverpackungen – dazu zählen auch Styroporschalen – von Steaks, Würstchen oder Gemüseburgern, genauso wie mit Kunststoff beschichtetes Papier, das Metzger häufig an der Frischetheke verwenden. Auch Konservendosen, beispielsweise für Gemüsemais, sind ein Fall für den Gelben Sack. Sind Verpackungen jedoch stark verschmutzt, etwa mit viel Marinade oder Essensresten, gehören sie in den Restmüll.
Alufolie, zum Beispiel für Folienkartoffeln, oder Alu-Grillschalen für Fleisch oder Gemüse sind keine Verpackungen und gehören deshalb nicht in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack, sondern in den Restmüll. Einzige Ausnahme: Regionen, in denen Verpackungsabfälle und stoffgleiche Abfälle in Wertstofftonnen gesammelt werden. Denn in diese dürfen auch Gegenstände aus Plastik und Metall entsorgt werden, die keine Verpackung sind.
Was nach dem Essen so übrigbleibt
Ketchupflaschen aus Kunststoff oder Aluminium gehören wie auch leere Senftuben in den Gelben Sack. Dagegen kommen leere Gläser von Saucen in die Altglascontainer. Und wie sieht es mit Getränken aus? Getränkekartons und Kronkorken sind ein Fall für den Gelben Sack. Glasflaschen ohne Pfand, zum Beispiel für Wein oder Sekt, werden nach Farben sortiert in die passenden Altglascontainer entsorgt. Einwegpfandflaschen und -dosen können im Getränke- oder Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden.
Essensreste sind ein Fall für den Biomüll. Dazu gehören zum Beispiel abgeknabberte Maiskolben oder die Schalen von Wassermelonen. Genauso dürfen Brotreste, Salatabfälle und alle weiteren Speisereste, roh oder gegrillt, in den Biomüll. Auch Fleisch- und Fischreste oder die Knochen von Kotelett und Hühnchen kommen in die Biotonne.
Verpackungen oder Faltschachteln aus Karton oder Papier zählen zum Altpapier, das gilt auch für Papiertüten, etwa aus der Metzgerei oder vom Bäcker. Gebrauchte Papierservietten und Küchentücher gehören dagegen in den Restmüll. Genauso wie Pappteller und Tischtücher aus Papier, sie sind oft mit Kunststoff beschichtet. Auch Einweggabeln, -messer oder -geschirr aus Holz, Bambus und anderen organischen Materialien, wie zum Beispiel Palmblättern, müssen in den Restmüll.
Zu guter Letzt: die Grillkohle
Schließlich muss auch die Grillkohle korrekt entsorgt werden. Wichtig ist: Sie muss vor der Entsorgung abgekühlt sein. Die erkaltete Asche gehört, in Beutel verpackt, in die graue Restmülltonne entsorgt.
Bei der Initiative Mülltrennung wirkt finden sich weitere wertvolle Tipps zur Müllentsorgung.
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