Wählerstimme wird zweimal gezählt
Für Landtagsabgeordneten gilt Trennung von Amt und Mandat

Am 14. März wird der 17. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. | Foto:  Landtag von Baden-Württemberg
  • Am 14. März wird der 17. Landtag von Baden-Württemberg gewählt.
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Ortenau (ds). Alle fünf Jahre wird zur Wahl des baden-württembergischen Landtags aufgerufen – am 14. März ist es wieder so weit. Wahlberechtigt sind dann alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Insgesamt 70 Wahlkreise zählt das Land, drei im Ortenaukreis. In jedem Wahlkreis schicken die Parteien einen Bewerber sowie einen Ersatzkandidaten für die Wahl des 17. Landtags ins Rennen.

Nur eine Stimme

Im Gegensatz zur Bundestagswahl, die in diesem Jahr im September stattfindet, hat der Wähler bei der Landtagswahl nicht zwei, sondern nur eine Stimme. Diese wird direkt dem Kandidaten im Wahlkreis gegeben. Gezählt wird die Stimme dann allerdings zwei Mal, bei der Verhältniswahl und der Persönlichkeitswahl – also zum einen bei der Errechnung der Gesamtsitzzahl einer Partei und zum anderen bei der Ermittlung, welcher Kandidat einen Sitz im neuen Parlament erhält.
Damit steht die Zusammensetzung des Landtags aber noch nicht fest. Jetzt kommen die Direkt- und Zweitmandate sowie die Überhang- und Ausgleichsmandate ins Spiel. Ein Direktmandat und damit einen sicheren Sitz im Landtag erhält der Kandidat, der seinen Wahlkreis gewonnen hat. Es gibt so viele Direktmandate wie es Wahlkreise im Land gibt, also 70.

Mandate

Weil der Landtag eine Mindestgröße von 120 Abgeordneten vorsieht, werden mindestens 50 weitere Mandate als Zweitmandate vergeben. Diese gehen an diejenigen Wahlkreisbewerber, die nicht die relative Mehrheit erreicht haben, aber im Verhältnis zu den übrigen Wahlkreisbewerbern ihrer Partei im betreffenden Regierungsbezirk am besten abgeschnitten haben. Hierbei zählt der prozentuale Stimmenanteil. Gewinnt eine Partei mehr Wahlkreise und damit mehr Direktmandate als ihr nach dem Verhältniswahlrecht zustehen würden, spricht man von Überhangmandaten. Um den Proporz unter den Parteien wieder herzustellen, erhalten die anderen Parteien eine entsprechende Anzahl an Ausgleichsmandaten. So zogen nach der Wahl 2016 nicht nur 120 Abgeordnete in den Landtag ein, sondern 143.

Briefwahl

Auch im Corona-Wahljahr 2021 werden am 14. März die Wahllokale unter strengen Hygieneregeln öffnen. Die kontaktlose Wahl per Brief wird allerdings empfohlen. Wie für den Urnengang selbst, braucht es hierfür einen Wahlschein, der mittlerweile allen Wahlberechtigten zugestellt worden sein sollte. Die Briefwahl muss beantragt werden, viele Kommunen bieten auf ihrer Homepage hierfür die Möglichkeit. Beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen sollte man den Hinweisen genau folgen, denn sonst riskiert man die Ungültigkeit des Stimmzettels. Insbesondere die eidesstattliche Versicherung über die persönliche Stimmabgabe darf beim Versand oder der Abgabe der Briefwahlunterlagen nicht fehlen. Diese müssen allerspätestens bis zum Ende der Wahlzeit am Sonntag, 14. März, um 18 Uhr, bei der angegebenen Stelle eingegangen sein.

Landtag

„Der Landtag ist die gewählte Vertretung des Volkes“ – so steht es in der baden-württembergischen Landesverfassung. Die Abgeordneten haben die unterschiedlichsten Aufgaben: Sie beschließen Gesetze, kontrollieren die Landesregierung und wählen den Ministerpräsidenten. Seit 2016 gilt eine strikte Unvereinbarkeit von Amt und Mandat. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Lehrer oder ein Bürgermeister nicht gleichzeitig berufstätig und Mitglied im Landtag sein können und ihr Ämter ruhen lassen müssen. Der neugewählte Landtag wird voraussichtlich im Mai 2021 das erste Mal zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen.

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