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Autoersatzteile könnten bald preisgünstiger werden
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 15. Mai 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs verabschiedet
(TRD). Dieser enthält unter anderem eine Neuregelung des deutschen Designgesetzes, die den Wettbewerb zum Verbrauchervorteil im Kfz-Ersatzteilmarkt stärken soll: Durch die Einführung einer Reparaturklausel werden sichtbare Kfz-Ersatzteile wie Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten zukünftig vom Designschutz ausgenommen – unabhängige Marktteilnehmer wie Kfz-Teilehersteller und freie Kfz-Teilegroßhändler dürfen diese Teile dann auch in Deutschland produzieren und vertreiben.
In der Folge könnten durch mehr Wettbewerb die Ersatzteilpreise für die Autofahrer sinken. Viele Akteure aus der Automobilwirtschaft, Vertreter von Versicherern sowie Verbraucherschützer haben sich seit Jahren für eine Liberalisierung des Marktes für sichtbare Kfz-Ersatzteile eingesetzt.
Autofahrer in Deutschland zahlen oft mehr als in anderen EU-Staaten
Grundsätzlich gilt weiterhin: Fahrzeughersteller haben die Möglichkeit, das Design ihres Fahrzeugs schützen zu lassen. Dadurch gibt es im Neufahrzeugmarkt einen gesunden Wettbewerb um das beste Design. Der Designschutz im Neufahrzeugbereich ist daher unbestritten und wird durch die beschlossene Neuregelung auch nicht tangiert.
Anders als in vielen Staaten Europas sind in Deutschland Ersatzteile von diesem Schutz ebenfalls erfasst, obwohl es dort keine Designalternativen gibt, da die Form eines Ersatzteils vorgegeben ist, sonst kann es nicht passen. Hier verhindert Designschutz Wettbewerb, anstatt ihn zu fördern. In der Praxis führt das bislang dazu, dass Fahrzeughersteller ein Monopol auf diese Teile erlangen können und Autofahrer in Deutschland in der Folge oft deutlich mehr für sichtbare Kfz-Ersatzteile zahlen müssen als etwa in europäischen Staaten, in denen diese Märkte bereits liberalisiert wurden.
Auch unabhängige Marktteilnehmer wie Kfz-Teilehersteller und freie Kfz-Teilegroßhändler sind betroffen: Rund ein Viertel bis ein Drittel des Umsatzes von rund 12 Mrd. Euro pro Jahr im deutschen Markt für Kfz-Ersatz- und Verschleißteile entfällt auf solche Karosserie- bzw. karosserieintegrierten Teile. Die unabhängigen Marktteilnehmer können über den Designschutz bislang in diesem wichtigen Produktsegment vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Hartmut Röhl, Präsident des Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA), der u.a. die freien Kfz-Teilegroßhändler in Deutschland vertritt, äußerte sich dann auch grundsätzlich positiv zur Entscheidung des Bundeskabinetts: „Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung in dieser Frage von den erdrückend vielen und guten Argumenten pro Wettbewerb hat überzeugen lassen und endlich gehandelt hat. Das für die Autofahrer teure Monopol der Fahrzeughersteller in diesem Segment war und ist sachlich nicht zu rechtfertigen.“
Die vollständige Liberalisierung des Marktes könnte noch bis weit in die 2040er Jahre dauern
Die Einführung der Reparaturklausel kann aus Sicht des Teilehändlerverbands nun dafür sorgen, dass die Ersatzteilpreise sinken – „Mit der deutlichen Betonung auf kann.“, wie GVA-Präsident Hartmut Röhl betont. Er spielt damit auf eine Stichtagsregelung an, die in dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs enthalten ist. Demnach wären Ersatzteile, deren Designs vor Inkrafttreten der Neuregelung bereits angemeldet oder eingetragen worden sind, von der Liberalisierung ausgenommen und bleiben bis zu 25 Jahre geschützt. Nur Halter von Fahrzeugen mit Designs, die nach dem Stichtag auf dem Markt kommen, könnten von der Liberalisierung umgehend profitieren. Die vollständige Öffnung des Marktes könnte somit bis weit in die 2040er Jahre dauern, rechnet der GVA-Präsident vor. Das Gesetz wird nun dem Bundestag zur weiteren Beratung zugeleitet. Die Unterstützer einer Liberalisierung des Marktes sehen dort weiteren Änderungsbedarf, damit alle Autofahrer schnellstmöglich von mehr Wettbewerb profitieren können.
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