Verurteilung wegen Scheinselbstständigkeit
Schaden für Sozialversicherung
Lahr/Offenburg (st). Gegen den Inhaber eines Betriebs für Innenausbau aus dem Ortenaukreis verhängte das Amtsgericht Lahr mittels Strafbefehl eine Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro, da der Mann nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach von Juli 2013 bis Mai 2015 mindestens drei Arbeitnehmer nicht bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet hatte. Das tatsächliche Beschäftigungsverhältnis, so fanden die Zöllner heraus, hatte der 37-jährige verschleiert,...