Können Nacktbilder von Kindern harmlos sein?

Kinder sind wehrlos und können so in vielerlei Hinsicht leicht zu Opfern werden.  | Foto: Foto: www.polizei-beratung.de
  • Kinder sind wehrlos und können so in vielerlei Hinsicht leicht zu Opfern werden.
  • Foto: Foto: www.polizei-beratung.de
  • hochgeladen von dtp02 dtp02

Ortenau. Der „Fall Edathy" hat eine große Diskussion, auch in der Ortenau ausgelöst. Neben
dem Thema Kinderpornografie selbst steht die Frage im Fokus: Können
Nacktbilder von Kindern überhaupt „harmlos" sein?

Zur strafrechtlichen Grenze zwischen „Familienfotos" und pädophiler Pornografie erklärt Karen Stürzel, Pressesprecherin des
Offenburger Polizeipräsidiums: „Zwischen Familienfotos und pädophiler
Pornographie muss zwingend unterschieden werden.“ Merkmale pädophiler
Pornographie seien „sexuell aufreizendes Posieren", also Aufnahmen, in
denen Kinder auf Anweisung einem Betrachter ihre nackten Genitalien oder
ihr nacktes Gesäß präsentieren oder aufreizendes „Zur-Schau-Stellen"
der Genitalien von Kindern. „Wesentlich ist der pornographische
Charakter des Bildes, nämlich grob aufdringlich und anreißerisch unter
Ausklammerung sonstiger menschlicher Bezüge und ausschließlich oder
überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes abzielend“, so
Stürzel. „Im Unterschied dazu steht das‚ Familienfoto‘, also zum
Beispiel die Abbildung nackter Kinder in natürlicher Körperhaltung. Hier
sollte auch bei besorgten Eltern keine Angst geschürt werden, in
Zukunft Urlaubsbilder ihrer Kinder zu fertigen."

Malte Dedden, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Internetrecht aus Kehl, warnt jedoch davor, solche Fotos von den eigenen Kindern in den
sozialen Netzwerken zu veröffentlichen, wie das heute gang und gäbe ist.
Denn die Rechte am Bild lägen zwar grundsätzlich bei denjenigen, die
sie aufgenommen haben, „ein Unterschied zwischen der eigenen
Internetseite und Seiten wie Facebook liegt aber in den AGB der sozialen
Netzwerke, die sich damit mehr oder weniger umfangreiche Rechte an den
Bildern sichern", erklärt Dedden. „Facebook verlangt zum Beispiel eine
übertragbare, unterlizenzierbare, gebührenfreie weltweite Lizenz zur
Nutzung der eingestellten Fotos und Videos. Mit anderen Worten: Man gibt
die Kontrolle über die Bilder aus der Hand." So wisse man nicht, wo
oder in welchem Zusammenhang die Bilder später noch auftauchen. Und:
Wenn ein Bild einmal online sei, könne man es nicht mehr vollständig aus
dem Internet entfernen.

In Bezug auf künstlerische Aktbilder erklärt Dr. Jens-Uwe Folkens, Chef der Kinderklinik am Ortenau-Klinikum und erster Vorstand
des Kinderschutzbunds Ortenau, dass er grundsätzlich skeptisch ist, wenn
es darum geht, Kinder nackt darzustellen. Folkens sieht den Betrachter
als Egozentriker, der „ausblendet, was Kinder durchmachen", die sich so
abbilden lassen, und nur seine eigene Befriedigung in den Vordergrund
stelle. Kinder mit 13 und 14 Jahren hätten eine natürliche
Schamhaftigkeit, sich so darstellen zu lassen, die nur durch
Versprechungen zu überwinden sei. Für Folkens ist es sehr willkürlich,
hier Grenzen zur Kunst zu ziehen. In jedem Fall sei es für ihn
„moralisch äußerst verwerflich", Kinder so darzustellen, denn für sie
sei die Tragweite ihres Handelns nicht überschaubar. Für Folkens ist es
grundsätzlich problematisch, Kinder nackt darzustellen.

Auch der renommierte Gengenbacher Künstler Otto Lohmüller hat schon Aktbilder von Kindern gemalt. Auf Anfrage des Gullers erklärt er,
dass er zu der Diskussion offiziell nicht Stellung nehmen möchte. Wie er
aber betont: „Bei meinen Bildern handelt es sich um Kunst. Ich
überschreite keine Grenzen!"

Autor: ag/bos/gro/rek

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.