Kein Anspruch auf Aufnahme an einer bestimmten Schule
Bei Ablehnung bleibt nur der Widerspruch
Offenburg (gro). Eltern, deren Kinder der Grundschulempfehlung folgen, haben bis 13. und 14. März Zeit, ihren Nachwuchs an einer weiterführenden Schule anzumelden. Wessen Kinder an einem erweiterten Beratungsverfahren teilnehmen, kann diese bis zum 4. April an der Schule der Wahl anmelden. Ob sie dort dann angenommen werden, steht auf einem anderen Blatt. "Wenn die Kapazitäten einer Schule erschöpft sind, können Schüler abgelehnt werden", teilt die Schulabteilung des Regierungspräsidiums (RP)...