Kontrolle von Polizei, Zoll und Landratsamt
Taxi- und Mietwagen im Visier
Offenburg (st). Am Donnerstagabend führten die Beamten des Verkehrsdienstes Offenburg mit Unterstützung von Beamten des Polizeireviers Offenburg, der Bundespolizeiinspektion Offenburg, des Hauptzollamts und des Landratsamts Kontrollen des gewerblichen Personenverkehrs in Offenburg durch.
Hierbei wurden vier Betriebssitze, das Fahrpersonal und Fahrzeuge von örtlichen Mietwagen- und Taxiunternehmen überprüft. Zudem fand am Bahnhof Offenburg eine zusätzliche Schwerpunktkontrolle statt. Während die Polizei Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und gegen das Personenbeförderungsgesetz ahndete, wurden die Unternehmen durch den Zoll im Bereich der Schwarzarbeit überprüft.
Insgesamt konnten vier Betriebssitze, 15 Taxis und 16 Mietwagen kontrolliert werden. Hierbei konnten die Beamten eine Vielzahl von Verstößen feststellen. Insgesamt gab es 14 Beanstandungen aufgrund von Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz und sieben Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. In weiteren vier Fällen müssen zunächst weitere Ermittlungen erfolgen.
Sozialversicherungsbetrug und Mindestlohngesetz
Die Beamten des Zolls haben mehrere, bei verschiedenen Unternehmen angestellte Fahrer zu ihren Arbeitsbedingungen befragt. Drei mutmaßliche Verstöße gegen das Mindestlohngesetzt wurden dabei festgestellt, weshalb gegen die Verantwortlichen jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wurden. In sieben Betrieben wurden Geschäftsprüfungen durchgeführt. In zwei Unternehmen stießen die Zöllner dabei auf Hinweise eines möglichen Sozialversicherungsbetrugs durch das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Hierzu wird weiter ermittelt.
Vom Landratsamts Ortenaukreis, das als Genehmigungsbehörde zuständig ist, werden darüber hinaus ebenfalls Ermittlungen in vier Fällen eingeleitet. Hintergrund der Kontrollen sind anhaltende Differenzen im Taxi- und Mietwagengewerbe, welche immer wieder zu Beschwerden beim zuständigen Amt für Straßenverkehr und ÖPNV des Landratsamtes führen. Taxi- und Mietwagenunternehmen unterliegen unterschiedlichen Vorschriften, welche nicht immer von allen Beteiligten eingehalten werden.
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