Großrazzia in Kehl
Massive Verstöße in 15 Gaststätten aufgedeckt

Kehl (st) 15 Gaststätten haben Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst (KOD) in einer konzertierten Aktion in der Nacht zum Samstag, 18. November, kontrolliert und dabei eine Unmenge an Verstößen festgestellt. Unter anderem wurden dreieinhalb Kilogramm unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt und zwei illegale Geldspielgeräte entdeckt. Verdachtsfälle wegen Schwarzarbeit und Verstößen gegen das Mindestlohngesetz wurden an den Zoll weitergeleitet. In zwei Gaststätten wurden der Verkauf sowie der Konsum von Shishas untersagt.

Rund acht Stunden lang waren das Polizeirevier Kehl mit zwei Beamten, der Kommunale Ordnungsdienst mit zwei Mitarbeitenden, die stellvertretende Leiterin des Bereichs Ordnungswesen sowie ein Gendarm aus Frankreich am Freitagabend und in der Nacht zum Samstag unterwegs und haben dabei 15 Gaststätten einen Besuch abgestattet. Gerade weil solche Kontrollen schon häufiger stattgefunden haben, war die Vielzahl der Verstöße gegen geltendes Recht umso erstaunlicher. Obwohl bereits im Mai gegen Betreiber von Geldspielgeräten vorgegangen worden war, die nicht den Vorschriften der Spielverordnung entsprachen, wurde in zwei Bistros jeweils ein solcher Spielautomat festgestellt. Zehn Verfahren wurden eingeleitet, weil die Anbieter von Glücksspiel es entweder versäumt hatten, ihre Kunden auf eine mögliche Spielsperre zu überprüfen oder das Glücksspiel nicht ordnungsgemäß beim Regierungspräsidium in Darmstadt angemeldet hatten. Dieses wurde über die Kontrollergebnisse in Kenntnis gesetzt.

Disko statt Gastwirtschaft

In einem Betrieb wurde Alkohol ausgeschenkt, obwohl keine Gaststättengenehmigung vorlag. In einer weiteren Gaststätte, die eine Erlaubnis als Schankwirtschaft hatte, wurde Diskobetrieb festgestellt: Ein DJ legte auf, ein Großteil der Gäste tanzte – wer dabei sein wollte, musste Eintritt bezahlen. In zwei Bars dürfen keine Shishas mehr verkauft oder konsumiert werden, weil die Voraussetzungen zum Verkauf von Shishas nicht gegeben waren. In einer Gaststätte wurden die Shishas im Nichtraucherbereich zubereitet; es fehlten ein ordnungsgemäßer Anzündbereich sowie die vorgeschriebene Lüftungsanlage. In der zweiten Shisha-Bar war die Lüftungsanlage stark beschädigt und stellte eine Gefahr für die Mitarbeitenden dar. Die Gesundheit der Gäste war ebenfalls gefährdet, weil die Kohlenmonoxid-Warnmelder fehlten. Außerdem stellte die Polizei dreieinhalb Kilogramm Tabak für Wasserpfeifen sicher, der nicht versteuert worden war.

Bei den Kontrollen ergab sich in mehreren Betrieben der Verdacht, dass Mitarbeitende schwarz beschäftigt wurden und/oder das Mindestlohngesetz nicht eingehalten wurde. Die Verdachtsfälle wurden an die dafür zuständige Zollbehörde weitergeleitet. Darüber hinaus wurden rund 50 Verstöße gegen andere Vorschriften (Arbeitsstättenverordnung, Preisangabenverordnung und ähnliches) festgestellt. Auch in diesen Fällen müssen die Gaststättenbetreiber mit Bußgeldbescheiden rechnen.

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