Polizei gibt Tipps
Einbrecher haben das ganze Jahr Hochkonjunktur

Offenburg. Der Sommerurlaub ist passé und sowie Schüler als auch Erwachsene gehen wieder ihrem geregelten Alltag nach. Der anstehende Herbst bringt sicherlich den ein oder anderen trüben Tag, aber vor allem früher einsetzende Dunkelheit mit sich. Ein Umstand, der ungebetenen Besuchern in die Karten spielt und gerne für deren illegales Treiben genutzt wird.

Die Polizei weist daher darauf hin, die Sicherheit der Wohnung und des Eigenheims nicht aus den Augen zu verlieren oder zu vernachlässigen. Denken sie daran: Einbrecher haben das ganze Jahr Hochkonjunktur! Folgende Sicherheitstipps der Polizei behalten zu allen Jahreszeiten ihre Gültigkeit:

Auch wenn Sie Haus oder Wohnung nur kurzzeitig verlassen: Ziehen Sie die Tür nicht nur ins Schloss, sondern schließen Sie sie auch immer zweifach ab.

Verstecken Sie Ihren Haus- oder Wohnungsschlüssel niemals draußen in Blumentöpfen oder unter Fußmatten. Einbrecher kennen jedes Versteck.

Wenn Ihnen Ihr Schlüssel abhanden gekommen ist, wechseln Sie umgehend den Schließzylinder aus.

Roll- und Klappläden sollten zur Nachtzeit - und keinesfalls tagsüber - geschlossen werden, damit sie nicht sofort Ihre Abwesenheit signalisieren.

Verschließen Sie die Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit.

Vorsicht! Gekippte Fenster sind offene Fenster und von Einbrechern leicht zu öffnen.

Öffnen Sie auf Klingeln nicht bedenkenlos, und zeigen Sie gegenüber Fremden ein gesundes Misstrauen. Nutzen Sie den Türspion und den Sperrbügel (Türspaltsperre).

Haben Sie immer ein wachsames Auge auf das Haus oder die Wohnung ihrer Nachbarn. Melden Sie verdächtige Beobachtungen umgehend über die Telefonnummer 110 der Polizei. Weitere Informationen finden Sie auf www.k-einbruch.de.

In diesem Zusammenhang auch der Hinweis, dass der Wohnungseinbruchsdiebstahl in diesem Sommer vom Gesetzgeber in der Strafzumessung neu bewertet und nun als Verbrechenstatbestand eingestuft wurde. Seit 22.07.2017 gilt: Bei Einbruch in eine Privatwohnung gilt eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

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