Flüchtiger Yves Rausch
Auch wegen Volksverhetzung verurteilt
Offenburg (st). Der flüchtige Yves Rausch wurde im Jahr 2005 unter anderem wegen Volksverhetzung verurteilt, schreibt die Staatsanwaltschaft Offenburg in einer Pressemitteilung. Durch die Beiziehung einer aus dem Bundeszentralregister ersichtlichen Verfahrensakte konnte nachträglich festgestellt werden, dass der Beschuldigte nicht nur im Jahr 2004 durch das Amtsgericht Freiburg wegen versuchten Diebstahls in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von acht Monaten mit Bewährung verurteilt worden war, sondern dass er durch das Landgericht Freiburg, das über die Berufung gegen drei verschiedene gegen den Beschuldigten ergangene Urteile zu befinden hatte, im Januar 2005 unter anderem auch wegen Volksverhetzung zu der vorgenannten Jugendstrafe von acht Monaten mit Bewährung verurteilt worden war.
Bombenattrappe gebastelt
Der Verurteilung wegen Volksverhetzung lag dabei folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beschuldigte veränderte im Jahr 2004 im Alter von 15 Jahren das für die Öffentlichkeit sichtbare Schild eines Jugendwerks durch Entfernen und Hinzufügen von Buchstaben derart, dass die Aufschrift des Schildes anschließend die Worte „Juden weg“ enthielt. Aus den Urteilsgründen ergibt sich außerdem, dass der Beschuldigte eine Bombenattrappe gefertigt hatte, um seinen Erziehern in dem Jugendwerk Angst zu machen. Aus dem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom November 2004 ergibt sich darüber hinaus, dass während des Aufenthalts in dem Jugendwerk teils eine rechtsradikale Gesinnung zum Ausdruck gekommen sei, unter anderem durch Verwendung von Hakenkreuzen und SS-Symbolen sowie judenfeindliche Äußerungen.
Die verhängte Jugendstrafe von acht Monaten mit Bewährung wurde nach einer stabilen Phase des Beschuldigten, in welcher er unter anderem eine Schulausbildung nachholte, Anfang des Jahres 2007 durch das Gericht erlassen, teilt die Staatsanwaltschaft weiter mit. Inder Folgezeit wurden wohl keine weiteren Ermittlungsverfahren wegen politisch motivierter Straftaten gegen den Beschuldigten mehr geführt, heißt es in dem Pressestatement abschließend.
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