Eine Frage, Frau Girerd
Warum ist das mit der Grundsteuer kompliziert?

Annegret Girerd | Foto: gro

Offenburg. Bis zum 31. Oktober müssen Immobilienbesitzer eine Feststellungserklärung für die Erhebung der neuen Grundsteuer abgeben. Christina Großheim sprach mit Annegret Girerd, Vorsteherin des Finanzamts Offenburg, über Probleme und Hilfen bei der Abgabe.

Womit tun sich die Betroffenen bei der Feststellungserklärung am schwersten?
Was ELSTER angeht, so bekommen wir von den Eigentümerinnen und Eigentümer hauptsächlich die Rückmeldung, dass sie das Steuerportal teilweise vor Probleme stellt. Bemängelt wird, dass nicht immer klar ist, welche Eintragungen zu machen sind und auch die Fehlermeldungen nicht verständlich sind. An der Bedienfreundlichkeit hapert es teilweise.

Welche Hilfestellung bieten die Finanzbehörden dazu?
Der Steuerbürger kann sich zunächst über die Internetseite www.grundsteuer-bw.de informieren. Dort finden sich wichtige Hintergrundinformationen und zielführende Ausfüllanleitungen. Darüber hinaus hat die Finanzverwaltung einen Videoclip veröffentlicht, in welchem die Eintragungen im Programm „Mein Elster“ Schritt für Schritt erklärt werden.
Zusätzlich beantworten die Mitarbeitenden der Grundstückswertstelle telefonisch allgemeine Fragen zur Grundsteuerreform oder konkrete Einzelfragen zur Feststellungserklärung. Unser EDV-Benutzerservice steht auch zur Verfügung, wenn es um Fragen zum Programm „Mein Elster“ geht. Alternativ können die Bürger auch Termine mit der Zentralen Informations- und Annahmestelle vereinbaren, um dort Probleme und Fragen zu besprechen oder sich vor Ort direkt in Elster registrieren zu lassen. Ergänzend bieten wir im Finanzamt aktuell Informationsveranstaltungen zum Thema Feststellungserklärung an. Da diese Veranstaltungen auf eine sehr positive Resonanz gestoßen sind, haben wir zusätzliche Informationsveranstaltungen in einigen Gemeinden und Städten unseres Amtsbezirks in Planung, um interessierte Bürger direkt vor Ort zu erreichen.

Wie viele haben Ihre Daten bereits abgegeben?
Bei uns im Amtsbezirk sind rund 160.000 Grundstücke neu zu bewerten. Von den 160.000 Feststellungserklärungen sind bisher rund 10.000 Erklärungen eingegangen, davon wurden 97 Prozent mit Elster abgegeben.

Was können Eigentümer tun, die gar kein Internet haben?
Laut Landesgrundsteuergesetz sind die Bürger verpflichtet, ihre Grundsteuererklärung elektronisch abzugeben. Nur in Ausnahmefällen geht das in Papierform. Eigentümer ohne Computer oder Internetverbindung wären beispielsweise solche Ausnahmefälle. Es reicht jedoch nicht, zu sagen: "Ich kenne mich mit Elster nicht aus" oder "Ich habe meine Erklärung sonst auch immer auf Papier gemacht." Die Vordrucke können – nach vorheriger Prüfung des Ausnahmefalls – ohne Terminvereinbarung auf der Zentralen Informations- und Annahmestelle abgeholt werden oder schriftlich beziehungsweise telefonisch bei der Grundstückswertstelle des Finanzamts Offenburg beantragt werden.
Als Alternative zu den Papiervordrucken werden jetzt auch barrierefreie PDF-Vordrucke angeboten. Die gibt es aber auch nur für Ausnahmefälle. An der generellen Pflicht zu elektronischen Abgabe ändert sich dadurch nichts. Die PDF-Vordrucke sind ausschließlich für Personen gedacht, die nicht die Kenntnisse oder Fähigkeiten besitzen, um ihre Erklärung über ELSTER abzugeben.
Über diese Ausnahmen entscheiden die Finanzämter nach vorheriger Kontaktaufnahme. Liegen also hinlängliche Gründe vor, gibt das Finanzamt vor Ort einen offiziellen Papiervordruck aus beziehungsweise schickt das PDF per E-Mail zu. Wichtig: Die PDF-Formulare müssen am Computer ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und per Post ans Finanzamt geschickt werden.

Wie lange haben die Grundstückseigentümer noch Zeit, die Erklärung abzugeben?
Die Eigentümer sind gehalten, die Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben. Dies ergibt sich aus der "Öffentlichen Bekanntmachung" des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 30. März 2022.

Was geschieht, wenn keine Angaben gemacht werden?
Bei Nichtabgabe der Feststellungserklärung wird ein Erinnerungsschreiben an die Betroffenen verschickt. Sollte auch danach keine Feststellungserklärung eingehen, müsste das Finanzamt die wesentlichen Besteuerungsgrundlagen schätzen. Außerdem besteht die Möglichkeit, in diesen Fällen einen Verspätungszuschlag festzusetzen.
Es wäre jedoch leichtsinnig, die Feststellungserklärung nicht abzugeben und stattdessen auf eine angemessene Schätzung durch das Finanzamt zu hoffen. Trotz der Daten im Bodenrichtwertinformationssystem liegen dem Finanzamt diverse Informationen nicht vor. So kann das Finanzamt etwa Teilflächen mit unterschiedlichen Nutzungsarten nicht zuordnen. Auch die überwiegende Nutzung des Grundstücks zu Wohnzwecken, die zu einem Abschlag von 30 Prozent von der sogenannten Steuermesszahl führt, sich also steuermindernd auswirkt, ist dem Finanzamt nicht bekannt, kann daher im Schätzungsweg nicht berücksichtigt werden. Es lohnt sich also, eine Feststellungserklärung abzugeben.

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