Nachgefragt bei Dr. Markus Lenenbach
Nur für den Notfall gedacht
Seit dem 1. Januar gibt es ein gesetzliches Notvertretungsrecht unter Ehegatten.
Welche Angelegenheiten können dadurch geregelt werden?
Bei Bewusstlosigkeit oder schwerer Krankheit darf ein Ehepartner den anderen maximal sechs Monate in Gesundheitsdingen vertreten. Er darf in Untersuchungen und Behandlungen einwilligen, alle erforderlichen Arzt-, Krankenhaus- und Pflegeverträge abschließen und Ansprüche gegen Krankenkassen durchsetzen.
Kann die Neuregelung eine Vorsorgevollmacht ersetzen?
Nein. Die Vorsorgevollmacht enthält Regelungen zur Vertretung in Vermögensangelegenheiten und Betreuung, die durch das Notvertretungsrecht nicht umfasst sind. Dieses ist im Detail sehr kompliziert geregelt, weshalb fraglich ist, ob es praktisch eine Rolle spielen wird. GRO
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