Ein Rückruf hat viele Gründe
Eine Frage, Herr Haaß

Klaus Haaß | Foto: Haaß Apotheken

In dem Blutdruckmittel Valsartan wurde bei verschiedenen Herstellern ein Wirkstoff festgestellt, der krebserregend sein soll. Es folgte eine Rückrufaktion, die nicht alle Betroffenen erreichte. Christina Großheim sprach mit Klaus Haaß, Apotheker in Offenburg, über die Mechanismen eines solchen Rückrufs.

Unter welchen Umständen werden Medikamente zurückgerufen?
Sie werden aus unterschiedlichen Gründen zurückgerufen, wenn etwa schwerwiegende Neben- oder Wechselwirkungen festgestellt werden, bei Verschmutzungen oder anderen Fehlern im Produktionsprozess, zum Beispiel Druckfehler im Beipackzettel. Kurz: Alles, was das Arzneimittel in seiner Wirksamkeit nachhaltig beeinträchtigt, kann Grund für einen Rückruf sein.

Wie erfahren Patienten, ob ein Medikament von einer Rückrufaktion betroffen ist?
Patienten erfahren von ihrem Arzt, Apotheker oder aus den Medien, wenn es solche Rückrufe gibt. Wichtig ist, dass Patienten nicht nur von einem Rückruf erfahren, sondern auch angeleitet werden, was sie nun machen sollen. Beim Rückruf von Valsartan war es wichtig, dass die Patienten ihr Medikament nicht eigenmächtig absetzen, sondern sich mit ihrem Arzt besprechen. Meine Apotheken haben die umliegenden Ärzte mehrmals täglich über die vom Rückruf betroffenen Firmen informiert.

Weshalb werden Rückrufe nicht öffentlich gemacht?
Wenn ein Rückruf etwa wegen einer fehlerhaften Packung nötig ist, das Arzneimittel aber an sich in Ordnung ist, dann werden nur die Apotheken informiert. Es hängt also stark vom Einzelfall und dem Gefährdungspotential ab. Beteiligt an Rückrufen sind in Deutschland unter anderem die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker und auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, kurz BfArM. Generell regelt ein Stufenplan im Arzneimittelgesetz, wie die Informationen verteilt werden sollen. Die Möglichkeit, bei Gefahr im Verzug die Öffentlichkeit unmittelbar zu informieren, bleibt unberührt.

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