Eine Frage, Frau Pöpplau-Hübner
50 Anfragen eingegangen
Das Coronavirus hat auch die Unternehmen in der Ortenau fest im Griff. Über die Maßnahme des Kurzarbeitergeldes sprach Matthias Kerber mit Angela Pöpplau-Hübner, stellvertretende Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Offenburg.
Gibt es aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus bereits Anfragen für das Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit im Ortenaukreis?
Zum aktuellen Zeitpunkt haben wir rund 50 Anfragen von Betrieben aus der Ortenau, die Kurzarbeit aufgrund der Auswirkungen vom Coronavirus beantragt haben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Voraussetzung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ist, dass die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind. Wichtig ist, dass Betriebe, die aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld beantragen möchten, die Kurzarbeit zuvor bei der zuständigen Agentur für Arbeit anmelden müssen. Diese prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange wird das Kurzarbeitergeld in der Regel gezahlt?
Derzeit ist das Kurzarbeitergeld auf zwölf Monate begrenzt.
Was passiert nach Auslaufen des Kurzarbeitergeldes?
Ist die maximale Bezugsfrist abgelaufen, kann erst nach einer dreimonatigen Unterbrechung wieder Kurzarbeitergeld beantragt werden. Bundesregierung und Gesetzgeber werden kurzfristig Sonderregeln zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen. Derzeit durchlaufen diese geplanten Maßnahmen ein beschleunigtes gesetzgeberisches Verfahren und sollen ab April wirksam werden. Aktuell handeln die Arbeitsagenturen auf Basis der bestehenden Gesetzeslage.
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