Verbrechen in Hornberg und Wolfach
Zwei Männer wegen Körperverletzung und Raub angeklagt
Hornberg/Wolfach/Offenburg (st). Nach dem gewaltsamen Vorgehen zweier Männer gegen einen jungen Mann und zwei junge Frauen im vergangenen Sommer in Hornberg und Wolfach hat die Staatsanwaltschaft Offenburg nun Anklage wegen Körperverletzung und Raub erhoben.
Nach den bisherigen Ermittlungen besteht der Verdacht, dass die beiden Männer im Alter von damals 20 Jahren im Juli einen 18-Jährigen in Wolfach abpassten. Ihnen sei bekannt gewesen, dass er einen größeren Geldbetrag bei sich führen würde. Als es den beiden Männern nicht gelungen sei, den 18-Jährigen in ein Fahrzeug zu zerren, habe einer der Männer ihn mehrfach mit der Faust geschlagen. Im folgenden Gerangel sei dem jungen Mann der Geldbeutel mit rund 1.000 Euro Bargeld aus der Tasche gefallen, den die Tatverdächtigen an sich genommen hätten.
Einer der beiden Tatverdächtigen ist weiter angeklagt, weil er wegen einer Geldstreitigkeit rabiat geworden sei. Er habe im Juni von einer Bekannten Geld geliehen. Als die Bekannte kurze Zeit später das Geld zurückgefordert habe, habe der 20-Jährige sie mehrmals ins Gesicht geschlagen und sie beschimpft. Anschließend habe er von der 21-Jährigen weitere 400 Euro gefordert, damit er sie in Ruhe lasse. Der Forderung folgend habe sie 250 Euro am Geldautomaten abgehoben und dem Mann gegeben. In derselben Nacht sei der Mann auch einer Freundin der 21-Jährigen begegnet. Auch diese habe er mehrfach gegen den Kopf geschlagen.
Nachdem die 21-Jährige gegen den Mann Anzeige erstattet hatte, habe er sie erneut aufgesucht und verlangt, die Anzeige zurückzunehmen. Dabei habe er sie auch mit dem Tode bedroht, sofern er wegen ihr ins Gefängnis müsse. Außerdem habe er damit gedroht, ein anzügliches Video über die Frau zu verbreiten, wenn sie ihm nicht 2.000 Euro zahle. Der Tatverdächtige wurde daraufhin wegen der versuchten Einflussnahme auf Zeugen in Untersuchungshaft genommen. Er ist zudem wegen Gewaltdelikten vorbestraft.
Die Anklage lautet wegen der gemeinsam verübten Tat auf Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Der inhaftierte Mann muss sich darüber hinaus auch noch wegen räuberischer Erpressung, vorsätzlicher Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung und Bedrohung verantworten.
Die Hauptverhandlung findet voraussichtlich ab dem 1. Februar vor dem Amtsgericht Offenburg - Jugendschöffengericht - statt.
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