Führhundehalter brauche ab Januar ein Abzeichen
Zutritt für Vierbeiner

Stefan Rendler mit seiner Lebensversicherung, dem siebenjährigen Elias.  | Foto: Stadt Offenburg/Siefke
  • Stefan Rendler mit seiner Lebensversicherung, dem siebenjährigen Elias.
  • Foto: Stadt Offenburg/Siefke
  • hochgeladen von Christina Großheim

Offenburg (st) Um ihre Zutrittsrechte mit Assistenzhund wahrnehmen zu können, benötigen Führhundehaltende ab 1. Januar 2025 ein offizielles Abzeichen oder einen Ausweis. So sehen es das Behindertengleichstellungsgesetz und die Assistenzhundeverordnung vor, so die Stadt Offenburg in einer Pressemitteilung.

Blinde und sehbehinderte Menschen dürfen mit ihren Führhunden an die meisten öffentlich zugänglichen Orte, denn Blindenführhunde gehören zu den Assistenzhunden. Sie leisten ihren Haltern notwendige Hilfe. Weil sie auf ihre Hunde angewiesen sind, müssen sie die Tiere grundsätzlich dorthin mitnehmen dürfen, wo das für andere verboten ist: in den Supermarkt, ins Restaurant, ins Rathaus, in die Arztpraxis oder ins Kino.

Lebensversicherung

»Mein Blindenführhund ist wie eine Lebensversicherung für mich«, sagt Stefan Rendler, Bezirksgruppenleiter des Blinden- und Sehbehindertenvereins Südbaden in der Ortenau. Der 52-Jährige ist an "schleichender Blindheit erkrankt", wie es der Wahl-Fessenbacher formuliert. Seit über 20 Jahren ist er nahezu blind und vermag ausschließlich Licht und Dunkelheit voneinander zu trennen.

Wenn jemand sein Zutrittsrecht wahrnehmen möchte, müssen andere Personen erkennen können, dass der Hund ein Assistenzhund ist. Ab 2025 muss zur Kennzeichnung entweder das offizielle Abzeichen sichtbar an Halsband, Geschirr oder Kenndecke des Hundes befestigt oder der offizielle Ausweis vorgezeigt werden.

Bis zum 31. Dezember 2024 können Führhunde wie bisher etwa durch das weiße Führgeschirr kenntlich gemacht werden. Als Faustregel gilt: Überall, wo sich alle Menschen ohne besondere Erlaubnis und in Straßenkleidung aufhalten dürfen, darf generell der Assistenzhund mitgenommen werden. Deshalb darf der Zutritt mit Assistenzhund auch nicht mit pauschalen Argumenten verweigert werden. Gern genutzte, jedoch unzulässige Pauschalbegründungen sind ein generelles Hundeverbot, Hygienebedenken, das Hausrecht und mögliche Ängste oder Allergien. Schlechte Erfahrung hat auch schon Rendler gemacht: "Es gibt immer wieder Leute, die sich querstellen." Das bringe ihn allerdings nicht aus der Ruhe: "Ich habe einen ziemlich breiten Rücken."

Sprachrohr

Rendler sieht sich als Sprachrohr für seine Leidensgenossen. Er sitzt seit 2017 am "Runden Tisch behindertenfreundliches Offenburg" und wird nach dem Gemeinderatsbeschluss Mitte November als sachkundiger Bürger Mitglied des Verkehrsausschusses. Sensibilisierung sei wichtig, dann ergäben sich gute Lösungen fast von selbst. Sein Dank gilt der Stadt und der Behindertenbeauftragten des Kreises, Anita Diebold.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.