Land finanziert Sicherheitspersonal
Zusätzliche Kontrollen im ÖPNV

Foto: Symbolbild gro

Stuttgart/Ortenau (st). Seit Ende November 2021 dürfen Fahrgäste - mit der Ausnahme von Schülern außerhalb der Ferien - den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nur noch mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis benutzen (3G-Regel). Die Verkehrsunternehmen sind verpflichtet, dies stichprobenhaft zu kontrollieren, teilt das Ministerium für Verkehr mit.

Das stelle die Unternehmen vor neue Herausforderungen, denn allein mit dem vorhandenen Betriebspersonal könne das nicht geleistet werden. Das Fahrpersonal müsse sich vorwiegend um den sicheren und pünktlichen Betrieb kümmern und das Prüfpersonal könne neben den Fahrscheinkontrollen nur in sehr geringem Umfang die 3G-Regel kontrollieren. Leider sei das Personal der Verkehrsunternehmen dabei mitunter auch unkooperativen Fahrgästen ausgesetzt. Daher sei es notwendig, dass das Fahr- und Kontrollpersonal durch zusätzliche und qualifizierte Sicherheitskräfte unterstützt und entlastet werde.

Externes Sicherheitspersonal

Verkehrsminister Minister Hermann sagte am Dienstag, 28. Dezember: „Der Einsatz von externem Sicherheitspersonal entlastet das Fahr- und Kontrollpersonal und leistet einen wichtigen Beitrag zu einer effektiven Umsetzung der 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln. Daher unterstützt das Land die Verkehrsunternehmen mit der Übernahme der Kosten für externe Sicherheitskräfte mit bis zu 6 Millionen Euro. Der wirksamste Schutz gegen Infektionen mit dem Corona-Virus ist und bleibt die Impfung. Wer sich impfen lässt, schützt sich und andere Fahrgäste. So bleibt der ÖPNV auch in Pandemie-Zeiten sicher.“

Die Kosten für die Sicherheitskräfte seien im regulären Budget der Verkehrsunternehmen nicht enthalten. Hinzu komme, dass die Verkehrsunternehmen durch die anhaltende COVID 19-Pandemie seit nunmehr fast zwei Jahren trotz staatlicher Rettungsschirme hohe Zusatzbelastungen zu bewältigen hätten.

Zustimmung der Unternehmen

Der Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer, WBO, begrüßt die Unterstützung. WBO-Geschäftsführer Dr. Witgar Weber sagte: „Für das Fahrpersonal bedeuten externe Prüfer eine erhebliche Entlastung. Die Fahrerinnen und Fahrer können sich wieder auf die sichere Beförderung der Fahrgäste und auf die Einhaltung der Fahrpläne konzentrieren – ihre eigentliche Aufgabe.“

Ulrich Weber, Geschäftsführer VDV-Landesgruppe Baden-Württemberg erklärte: „Wir freuen uns und danken dem Land, dass es die Verkehrsunternehmen bei der Umsetzung der vom Bund beschlossenen Regelung zur 3G-Kontrolle im ÖPNV unterstützt. Wir hoffen, dass die 3G-Regelung im ÖPNV nur von kurzer Dauer sein wird und wir im kommenden Jahr mit einer Entspannung der Lage wieder mehr Fahrgäste in den ÖPNV bekommen können. Vor dem Hintergrund der Erreichung der Klimaziele muss dies unser vorrangiges Ziel sein.“

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