Tochter wuchs im Heim auf und will nicht zahlen
Wer trägt die Kosten für das Pflegeheim?
Offenburg (rek). Ein Unterhaltsprozess mit weitreichender Bedeutung hat am Donnerstag vor dem Offenburger Amtsgericht begonnen. Eine heute 55-jährige Frau soll für die Heimpflege ihrer Mutter aufkommen. Gegen eine entsprechende Aufforderung des Sozialamts beim Ortenaukreis wehrt sich die gebürtige Offenburgerin, die jetzt bei Frankfurt lebt. Ihre Mutter lebt in einem Offenburger Pflegeheim und hatte ihre Tochter als Säugling in ein Kinderheim gegeben und sich wohl auch später nicht fürsorglich um die Tochter gekümmert. Die Verhandlung findet nichtöffentlich statt.
"Nicht nachvollziehbar ist für uns, dass ein Prozess angestrebt wurde, obwohl wir den Sachverhalt noch gar nicht abschließend beurteilen konnten", so das Landratsamt in einer Pressemitteilung. Die Gründe für die Weggabe der Klägerin als Kind in ein Heim seien in diesem Verfahren bislang ungeklärt, "etwa ob die Mutter aufgrund eigener gesundheitlicher Einschränkungen gar nicht in der Lage war, für das Kind zu sorgen, ob eine eigene finanzielle Notlage bestanden hatte oder ob ein schuldhaftes Fehlverhalten der Mutter vorlag". Diese Bewertung ist entscheidend für die Frage, wer die Kosten trägt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann der Anspruch auf Unterhalt teilweise oder ganz wegfallen, wenn die Eltern sich „schwerer Verfehlungen“ an ihren Kindern schuldig gemacht haben oder eine Unterhaltsforderung „grob unbillig“ ist.
"Nach der Verhandlung kann mitgeteilt werden, dass weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich ist", so Ute Körner, Pressesprecherin des Amtsgerichts. So sollen weitere Zeugen vernommen werden. Der nächste Verhandlungstermin auf den 27. Februar bestimmt, in dem mehrere Zeugen vernommen werden sollen. Diese Verhandlung ist wiederum nichtöffentlich.
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