Landgericht in der Reithalle
Vier Angeklagte wegen Handels mit Drogen

Offenburg/Kehl (st). Die Jugendkammer des Landgerichts Offenburg verhandelt aufgrund der Anzahl der Beteiligten zur Einhaltung der aktuellen Corona-Verordnung ab Freitag, 17. September, in der Oberrheinhalle.

Rund 35 Kilo an Drogen verkauft

Das Verfahren richtet sich gegen vier Angeklagte im Alter zwischen 21 und 36 Jahren aus dem Kehler Raum, die gemeinsam zwischen November und Februar bandenmäßig mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gehandelt haben sollen. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll mit insgesamt etwa 26 Kilo Marihuana, vier Kilo Haschisch, drei Kilo Kokain und 1,5 Kilo Amphetamin gehandelt worden sein, woraus die Angeklagten Einnahmen von etwa 200.000 Euro erzielt haben sollen.

Da einer der Angeklagte zum Zeitpunkt der Taten das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte, wird das Verfahren vor der Jugendkammer verhandelt. Die Jugendkammer wird neben der Feststellung des Sachverhalts auch über die Unterbringung der Angeklagten – mit Ausnahme des Heranwachsenden – in einer Entziehungsanstalt verhandeln. Des Weiteren hat sie zu prüfen, ob bei dem 36-jährigen Angeklagten, der bereits mehrfach und einschlägig vorbestraft ist, die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung anzuordnen ist.

Die Kammer hat einen psychiatrischen Sachverständigen zur Hauptverhandlung geladen. Die Verhandlung beginnt am 17. September mit einem Kurztermin, in welchem die Anklage verlesen wird. Am zweiten und dritten Verhandlungstag, 4. und 11. Oktober, werden Polizeizeugen und weitere Zeugen zur Sache vernommen.

Auch Prozess gegen Lieferanten

Des Weiteren beginnt am 5. Oktober im Saal 2 des Landgerichts eine Verhandlung der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts Offenburg gegen einen der mutmaßlichen Lieferanten der Bande, einen 35-jährigen französischen Staatsangehörigen aus Straßburg. Ihm wird zur Last gelegt, zwischen Dezember und Februar insgesamt 18 Kilo Marihuana und ein Kilo Kokain an die Bandenmitglieder verkauft und diese zuvor in das Bundesgebiet eingeführt zu haben, ohne selbst Mitglied der Bande gewesen zu sein.

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