Nach Arzt-Mord
Urteil ist rechtskräftig
Offenburg (rek). Das Urteil der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg wegen Tötung eines Offenburger Arztes rechtskräftig, teilt das Gericht in einer Pressemitteilung mit.
Der Verurteilte hatte im August 2018 einen in Offenburg praktizierenden Hausarzt mit zahlreichen Messerstichen getötet und eine Arzthelferin mit einem Messer verletzt.Die Schwurgerichtskammer hat – sachverständig beraten – festgestellt, dass der Angeklagte bis heute an einer schweren psychischen Erkrankung leidet und nicht auszuschließen sei, dass er bei Begehung der Tat in einem Wahn gehandelt habe und daher schuldunfähig sei.
Vor diesem Hintergrund hat die Schwurgerichtskammer mit Urteil vom 12. März (Az.: 1 Ks 501 Js 13789/18) den Angeklagten vom Vorwurf des Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Gegen dieses Urteil hat keiner der Verfahrensbeteiligten binnen der gesetzlichen Frist von einer Woche ein Rechtsmittel zur Revision eingelegt. Das Urteil der Strafkammer ist somit rechtskräftig.
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