Entscheid des Bundesgerichtshofs
Urteil im "Kreiselmord" bestätigt

Foto: Symbolbild gro

Offenburg (st) Das Urteil des Landgerichts Offenburg im sogenannten Kreiselmord ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts Offenburg vom 21. Dezember 2021 bestätigt und die Revision der Angeklagten mit Beschluss vom 24. August 2022 als unbegründet verworfen, so das Landgericht in einer Pressemitteilung. Die Angeklagte war wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Revision ihres wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilten Ehemanns war bereits durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2020 als unbegründet verworfen worden.

Nach den rechtskräftigen Feststellungen des Landgerichts pflegte die Verurteilte über Twitter eine erotische Beziehung mit dem späteren Opfer. Als ihr Ehemann hiervon erfuhr, fühlte er sich in seiner Ehre verletzt. Gemeinsam mit seiner Ehefrau, die für ihn den Liebhaber identifizieren sollte, lockte er den Internet-Liebhaber seiner Frau am 11. Mai 2018 gegen 23 Uhr in die Nähe des Ortenberger Kreisels. Der Ehemann hielt sich zunächst im Fahrzeug versteckt, während seine nunmehr ebenfalls rechtskräftig verurteilte Ehefrau außerhalb des Pkws auf ihren Internet-Liebhaber wartete. Als dieser angekommen und aus seinem Fahrzeug ausgestiegen war, gab sich der Ehemann zu erkennen und schoss mehrmals auf das Opfer, das zu fliehen versuchte, dann aber auf der Straßenkreuzung zusammenbrach. Der Geschädigte erlag noch am Tatort seinen schweren Verletzungen.

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