Klinikum verklagt frühere Ärzte
Unterlassungsklage nach "falschen Behauptungen"
Offenburg (rek). Das Ortenau Klinikum kündigt in einer Pressemitteilung an, juristisch gegen zwei ehemalige Ärzte des Klinikums vorzugehen, die "offenbar am Rande einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Freiburg unwahre Tatsachenbehauptungen gegen den Klinikverbund" aufgestellt hätten. Die Äußerungen der beiden Klinikums-Ärzte würden in wesentlichen Teilen nicht mit den Tatsachen übereinstimmen. Das Ortenau Klinikum werde daher gegen die beiden Ärzte – ein früherer Chefarzt sowie eine Fachärztin für plastische Chirurgie – auf Unterlassung falscher Tatsachenbehauptungen vorgehen.
Streit vor Arbeitsgericht und in der Öffentlichkeit
Hintergrund des Streits, der vor dem Arbeitsgericht und nun zudem öffentlich ausgetragen wird, seien die Kündigungen selbst, das Geschehen im Vorfeld dieser sowie unterschiedliche Sichtweisen zu einer von der kassenärztlichen Vereinigung durchgeführten Abrechnungsprüfung.
Die von den Ärzten gemachten Äußerungen würden darüber hinaus weitere falsche Tatsachenbehauptungen enthalten, gegen die das Ortenau Klinikum nun juristisch vorgehen werde.
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