Selbstzahler am Limit
Teures Wohnen: 798 Euro für nur 48,5 Quadratmeter

Knapp eine Woche bevor die stark angestiegende Nutzungsgebühr fällig wurde, erhielten die Bewohner einer kommunalen Unterkunft erst den Bescheid. | Foto:  privat
  • Knapp eine Woche bevor die stark angestiegende Nutzungsgebühr fällig wurde, erhielten die Bewohner einer kommunalen Unterkunft erst den Bescheid.
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Offenburg (gro). Für die vierköpfige eritreische Familie, die seit 2019 in einer kommunalen Unterkunft der Stadt Offenburg lebt, war es ein Schock: Die Nutzungsgebühr für die 48,5 Qudratmeter stieg zum 1. März von bisher 524,06 Euro auf 798 Euro. Im Gegensatz zu anderen, die in kommunalen Unterkünften wohnen, erhält die Familie allerdings keine staatliche Unterstützung: Der Ehemann arbeitet ganztags, die Ehefrau hat eine Halbtagsbeschäftigung. Der Verdienst übersteigt die Grenze für Wohngeld knapp. Zu der monatlichen Nutzungsgebühr kommen noch die Kosten für Strom und Gas, so dass rund 1.000 Euro fällig werden.

"Die Familie versucht schon seit einiger Zeit eine andere Wohnung auf dem freien Markt zu bekommen, was ihr aber nicht gelingt", stellt ein Freund der Familie, der diese vor allem im Umgang mit Ämtern unterstützt, fest. Oftmals sei die Miete zu hoch für das Einkommen, für Sozialwohnungen bestehe eine lange Warteliste. Nur deshalb würde die Familie weiter in der kommunalen Unterkunft leben. "Die neue Gebühr bedeutet, dass die Familie fast nur für die Miete und die Nebenkosten arbeitet", so der Freund.

Gebühr und keine Miete

Auf Anfrage teilt die Stadt Offenburg mit, dass die Nutzer dieser kommunalen Unterkünfte keine Miete bezahlen würden, sondern eine Gebühr. Hierzu würden neben den entstehenden Kosten für Anmietungen auch Betriebskosten, Abschreibungen bei Erwerb von Grundstücken, Instandhaltungskosten sowie Personal- und Sachkosten, welche durch die Unterbringung obdachloser Personen der Stadtverwaltung und letzten Endes den Steuerzahlenden entstehen, gehören.
Im Januar 2022 hat der Offenburger Gemeinderat eine Änderung der Satzung über die Benutzung kommunaler Unterkünfte beschlossen. In den Unterlagen heißt es, dass die letzte Gebührenanpassung 2013 gewesen sei und die dort festgelegten Gebühren nicht mehr kostendeckend seien. Deshalb müssten sie nach den Vorgaben des Landesgebührengesetzes überprüft werden. Dies gelte sowohl für Wohnungen im Eigentum der Stadt als auch für angemietete.

Beratungsangebot

Dabei wurde von der objekt- und quadratmeterbezogenen Berechnung der Gebühren auf eine Personenpauschale umgestellt. "Die Gebühr wurde vor wenigen Monaten vom Gemeinderat der Stadt Offenburg nicht kostendeckend festgesetzt, so dass die untergebrachten Personen möglichst keine Eigenbeteiligung bezahlen müssen", schreibt die Stadt Offenburg in einer Stellungnahme. "Gut 90 Prozent aller untergebrachten Menschen zahlen diese Gebühr nicht selber, weil sie hierfür Leistungen vom Staat erhalten." In wenigen Fällen seien Selbstzahler in einer Wohnung untergebracht, die Probleme hätten, die Nutzungsgebühren vollständig aus eigenem Einkommen zu bezahlen. "Diese Personengruppe hat jedoch die Möglichkeit, bei einem Leistungsträger ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt oder Wohngeld zu beantragen, so dass der Eigenanteil reduziert werden kann", klärt die Stadt auf. Dazu würden Personen, die mit Fragen oder Problemen auf das Team Gewerbe, Sicherheit und Ordnung zukämen, beraten. Es sei sogar extra dafür eine Sozialarbeiterstelle eingerichtet worden, welche Betroffene unterstütze und versuche pragmatische Lösungen zu finden. An die wurde die Familie, als sie sich bei der zuständigen Stelle meldete, nicht verwiesen. "Uns wurde nur knapp gesagt, es könne Wohngeld beantragt werden", ärgert sich der Helfer. "Wir werden uns jetzt beraten lassen."

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