Staatsanwaltschaft Offenburg über neue gesetzliche Möglichkeiten
Stoffregen: "Ein Verbrechen soll sich für Täter nicht lohnen"

Berichteten über die Arbeit der Staatsanwaltschaft Offenburg (v. r.): Dr. Herwig Schäfer als Leiter der Justizbehörde sowie Miriam Kümmerle und Kai Stoffregen | Foto: rek
  • Berichteten über die Arbeit der Staatsanwaltschaft Offenburg (v. r.): Dr. Herwig Schäfer als Leiter der Justizbehörde sowie Miriam Kümmerle und Kai Stoffregen
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Offenburg (rek). Die Zahlen, die der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Herwig Schäfer als Leiter der Staatsanwaltschaft Offenburg für das 2017 nannte, sind weiterhin hoch, wenn auch leicht zurückgegangen im Vergleich zum Rekordjahr 2016: 31.117 Ermittlungsverfahren wurden geführt. Davon mündete nur ein sehr geringer Teil von 3.519 Verfahren in einer Hauptverhandlung. Themen eines Pressegesprächs waren weiter die Ermittlungen der vor Weihnachten beginnenden Stecknadelfunde in Lebensmitteln, die Zusammenarbeit der Justizbehörden in Offenburg und Straßburg, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten, Geld aus Straftaten einzuziehen sowie die Besetzung weiterer Stellen.

Nachdem zwischen Dezember und Januar in verschiedenen Supermärkten in Offenburg, Kehl und Schutterwald eine unbekannte Person in mehrere Lebensmittelprodukte Stecknadeln eingebracht hat, wurde das Ermittlungsverfahren mittlerweile durch die Staatsanwaltschaft Offenburg eingestellt, berichtete Staatsanwältin Miriam Kümmerle. Da die Kunden die Fremdkörper rechtzeitig entdeckten, kam es zu keinen Verletzungen. Erste Verdachtsmomente gegen sechs Personen – Kunden mit Hausverbot, auffälligem Verhalten oder andere Personen, die in Zusammenhang mit der am stärksten betroffenen Lebensmittelkette standen – erhärteten sich durch die durchgeführten Ermittlungen nicht. Weder brachten Wohnungsdurchsuchungen noch die Auswertung von Mobilunkdaten oder DNA-Abgleich eine Spur. Zwar sind DNA-Spuren an einzelnen Stecknadeln gefunden worden, diese haben sich aber nicht zuordnen lassen, so Staatsanwältin Miriam Kümmerle. Ein Abgleich mit der Datenbank des Landeskriminalamts verlief daher ergebnislos. Zudem geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sich mehrere Trittbrettfahrer die öffentlichkeitswirksame Berichterstattung zu eigen gemacht haben. Denn plötzlich tauchten auch an weiteren Orten über die Ortenau und Baden-Württemberg hinaus Stecknadeln auf.

Den Ausbau der Ermittlungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene sowie gute Zusammenarbeit mit der Straßburger Staatsanwaltschaft betonte Erster Staatsanwalt Kai Stoffregen. Der Rhein ist längst keine Grenze mehr, die die Justiz behindert, betonte auch Schäfer. Als Beispiel nannte Stoffregen die französischen Ermittlungen in einem Rauschgiftfall, der darin mündete, dass in Kehl eine Durchsuchung erfolgreich verlief und ein Drogendepot ausgehoben werden konnte. Zeitnahe Entscheidungen über Grenzen hinweg machen inzwischen in der EU eingeführte Formulare möglich. Weitere Formulare werden grenzüberschreitend zwischen Offenburg und Straßburg in einer Pilotfunktion für die gesamte Rheinschiene getestet. Ermittlungen über die Grenze sind keine Einbahnstraße, so Stoffregen. Während von französischer Seite Hilfe bei Drogenverbrechen und anderen schweren Straftaten angefragt wird, benötigt die Staatsanwaltschaft Offenburg etwa bei Ladendiebstählen und Wohnungseinbrüchen Unterstützung aus dem Elsass.

"Ein Verbrechen soll sich nicht lohnen", diesen Kernsatz hat der Gesetzgeber umgesetzt, so Stoffregen und die Geldabschöpfung nach Straftaten ausgeweitet. So besteht jetzt die Möglichkeit, wenn etwa Geschäftsführer von Firmen Sozialleistungen für ihre Angestellten nicht abführen, auch das Geld der Firmen einzuziehen. Zudem kann die Justiz neuerdings bei Tätern Geld sichern und dies den Opfern zurückgeben.

"Der Justizminister hat Wort gehalten", so Schäfer. Im vergangenen Jahr wurde eine Stelle besetzt und auch die noch fehlenden 1,5 Stellen sind in Aussicht gestellt worden. Damit, so Schäfer, kann die qualitativ und quantitativ hochwertige Arbeit gegen Straftaten fortgesetzt werden.

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