Großveranstaltungen in Offenburg untersagt
Stadt erlässt eine Allgemeinverfügung

Die Stadt Offenburg hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die alle - privaten und öffentlichen - Großveranstaltungen untersagt. | Foto: gro
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Offenburg (st). Die Stadt Offenburg hat eine Allgemeinverfügung für die Durchführung von Veranstaltungen erlassen. Das ist der Wortlaut: 

Das Ministerium für Soziales und Integration als oberste Gesundheitsbehörde hat am Mittwoch, 11. März, einen Erlass an die Gesundheitsämter herausgegeben, die Ortspolizeibehörden in Bezug auf Großveranstaltungen wie folgt zu beraten:

  1. Bei der Durchführung von Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden/Zuschauern sind keine effektiven Schutzmaßnahmen gegen eine nicht mehr kontrollierbare Ausbreitung des Infektionsgeschehens möglich. Deshalb muss eine solche Veranstaltung abgesagt werden bzw. ist die Durchführung der Veranstaltung ohne Zuschauer notwendig.
  2. Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmenden ist eine individuelle Einschätzung notwendig, welche Risiken bestehen und ob diesen mit infektionshygienischen Maßnahmen begegnet werden kann. Hinsichtlich der Risikobewertung gelten die Kriterien des Robert-Koch-Instituts. Je größer die Zahl der Teilnehmenden, desto wahrscheinlicher ist davon auszugehen, dass das Risiko eines nicht mehr kontrollierbaren Infektionsherdes besteht.

Der Erlass des Ministeriums gilt seit dem 11. März 2020 und ist nicht befristet.

Aufgrund der sehr dynamischen Lage hat Gesundheitsminister Manne Lucha in der Sitzung des Ministerrats vom 10. März angekündigt, umgehend eine bindende Verordnung zum Umgang mit Großveranstaltungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg zu bringen. Das Kabinett möchte diese Rechtsverordnung schnellstmöglich beschließen.

Die Stadt Offenburg hat auf diesen Erlass sofort reagiert. Insbesondere im Hinblick auf die zwischenzeitlich durch das Robert-Koch-Institut ausgesprochene Einstufung der angrenzenden französischen Region Grand Est als Risikogebiet zum Schutze der Bevölkerung und zur Eindämmung des Virus wird die Durchführung aller öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmenden untersagt.

Dazu wird die Stadt Offenburg im Offenblatt vom 14. März 2020 eine Allgemeinverfügung erlassen, die alle privaten und öffentlichen Innen- und Außenveranstaltungen umfasst. Sie ist vorerst bis zum 31. März 2020, 24 Uhr, befristet. Die Stadt Offenburg geht davon aus, dass bis dahin die Verordnung des Ministeriums vorliegt. Ansonsten wird die Allgemeinverfügung verlängert.

Ziel ist es insbesondere Infektionsketten zu unterbrechen und eine unkontrollierte, schnelle Ausbreitung des Virus zu verhindern. Das Verbot von Großveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern soll erheblich zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus beitragen.

Bei Veranstaltungen unter 1.000 Teilnehmern sollen die Veranstalter die Situation vor Ort anhand der Risikoanalyse des Robert-Koch-Instituts bewerten und die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Hierzu können sie auch die auf www.offenburg.de/corona bereitgestellte Checkliste heranziehen.

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