Kein Ermittlungsverfahren gegen OB Steffens
Staatsanwaltschaft sieht keine strafbare Handlung
Offenburg (st). Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat die Strafanzeige von AfD-Stadtrat Taras Maygutiak gegen den Offenburger Oberbürgermeister (wir berichteten) zwischenzeitlich geprüft und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass kein Anfangsverdacht für strafbare Handlungen besteht und daher gegen Oberbürgermeister Marco Steffens kein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist, teilt die Stadt Offenburg mit.
In der Verfügung heiße es zur Begründung, es handele sich bei den getätigten Äußerungen nicht um Tatsachenbehauptungen, sondern ausschließlich um Werturteile, deren Äußerung vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt seien. Die Voraussetzungen einer Formalbeleidigung oder einer Schmähkritik lägen nicht vor, weshalb insgesamt kein Anfangsverdacht einer Straftat vorliege.
Der OB sehe sich in seiner Auffassung bestätigt, seine auf der Facebook-Seite der Stadtverwaltung getätigten Äußerungen seien als Meinungsäußerung im politisch geprägten Umfeld verstanden zulässig und von der Meinungsfreiheit gedeckt.
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