Gewalttat an der Waldbachschule
Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage
Offenburg Den 9. November 2023 wird in Offenburg niemand so schnell vergessen: An diesem Tag wurde ein 15-Jähriger von einem Mitschüler erschossen, Schlimmeres konnte durch einen zufällig in der Schule anwesenden Vater verhindert werden.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Offenburg nach dem tödlichen Schusswaffengebrauch Anklage gegen den 15-jährigen Tatverdächtigen erhoben. Zuständig ist die Jugendkammer des Landgerichts Offenburg. Die Anklage lautet nach dem vorliegenden Ergebnis der Ermittlungen laut Pressemitteilung unter anderem auf Mord in Tateinheit mit Mord in mehreren Fällen. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sich am 9. November 2023 mit einer geladenen Pistole der Marke Beretta, Kaliber 7,65 mm, weiteren 41 Schuss Munition sowie einem selbstgebauten Brandsatz – laut Staatsanwaltschaft handelte es sich um einen "Molotow-Cocktail" – in die von ihm besuchte Schule begeben und einen ebenfalls 15-jährigen Mitschüler vorsätzlich erschossen zu haben. Die Waffe und die Munition stammten nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen aus dem elterlichen Haushalt. Weiter habe der Angeschuldigte zunächst im Klassenraum in Anwesenheit der Mitschüler und danach nochmals im Treppenhaus der Schule versucht, den Brandsatz zu zünden. Dies sei jedoch misslungen.
"Die Staatsanwaltschaft sieht nach dem Ergebnis der Ermittlungen insbesondere die Mordmerkmale der Heimtücke sowie der versuchten Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln als verwirklicht an", heißt es in der Pressemitteilung. Die Annahme des Mordmerkmals beruhe insbesondere darauf, dass der getötete Mitschüler im Moment der Tat nicht damit gerechnet habe. Die Annahme der Tatbegehung mit gemeingefährlichen Mitteln fuße auf der geplanten Verwendung des Brandsatzes. Dieser sei, wenn er gezündet worden wäre, ebenfalls zur Tötung von Personen geeignet gewesen. Da es sich bei dem Beschuldigten um einen Jugendlichen handelt, werden laut Staatsanwaltschaft keine weiteren Auskünfte zum Inhalt der Anklageschrift gemacht werden.
Nicht öffentliche Verhandlung
Die Jugendkammer des Landgerichts entscheide nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung von Terminen zur Hauptverhandlung. "In der Regel wird ein Verfahren spätestens sechs Monate nach der Festnahme eröffnet", sagt Oberstaatsanwalt Kai Stoffregen auf Anfrage. Die Verhandlung werde entsprechend der Regelungen des Jugendgerichtgesetzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. "Im Fall seiner Verurteilung droht dem Angeschuldigten, der sich seit der Tat in Untersuchungshaft befindet, eine Jugendstrafe, deren Dauer nach dem Jugendgerichtsgesetz für jugendliche Straftäter zwischen sechs Monaten und zehn Jahren betragen kann", erklärt die Staatsanwaltschaft.
"Die Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und fahrlässiger Tötung gegen die Eltern des Tatverdächtigen laufen noch. Im Augenblick kann man nicht mehr sagen", so Stoffregen abschließend.
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