Ausgangsbeschränkungen seit Samstag
Sonntag wird über Lockdown entschieden

Die weihnachtliche Beleuchtung in Offenburg bleibt. | Foto: gro
  • Die weihnachtliche Beleuchtung in Offenburg bleibt.
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Ortenau (mak/gro/rek). Von einer "alarmierenden Lage" sprach am Freitagmittag, 11. Dezember, Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Rahmen einer Pressekonferenz, auf der er strikte Ausgangsbeschränkungen für das gesamte Land verkündete, die seit gestern um 5 Uhr in Kraft sind. "Es gibt Anzeichen für eine exponentielle Zunahme der Infektionszahlen", so Kretschmann zu den Gründen. Innenminister Thomas Strobel sprach davon, dass "die Lage nicht mehr unter Kontrolle" sei.

Auch das Ortenau Klinikum verzeichnet in den vergangenen Tagen einen Anstieg an zu behandelnden Covid-19-Erkrankungen. „Die Herausforderung liegt aktuell weniger darin, die Intensivbetten zur Verfügung zu stellen, als ausreichend Personal für die zur Verfügung stehenden Intensivplätze bereit zu stellen“, erläutert das Klinikum auf Anfrage. Bisher mussten lediglich vereinzelt verschiebbare Eingriffe auf einen späteren Zeitpunkt gelegt werden.

Was geht noch?

Die Ausgangsbeschränkungen sollen eine Maßnahme zur Verringerung der Sieben-Tage-Inzidenz sein. Doch was genau bedeutet das jetzt für die Bürger in Baden-Württemberg?
Tagsüber, in der Zeit zwischen 5 und 20 Uhr ist dann nur noch die Ausübung der beruflichen Tätigkeiten, der Besuch von Einzelhandelsbetrieben, Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs erlaubt. Darüber hinaus sind Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner möglich. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Der Besuch von Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien ist ebenfalls weiterhin möglich. Auch die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts ist nach wie vor gewährleistet, ebenso der Besuch von Demonstrationen.
Sport und Bewegung an der frischen Luft ist ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt.

In den Abend- und Nachtstunden – 20 bis 5 Uhr – ist das Verlassen der eigenen Wohnung nur noch bei folgenden triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen die Berufsausübung, Arzt- und Tierarztbesuche, Begleitung von Kindern und Unterstützungsbedürftigen, Begleitung Sterbender sowie von Menschen in akut lebensbedrohlichen Zuständen, Gassi gehen mit Haustieren, Besuche in Schulen und Kitas sowie Veranstaltungen des Studienbetriebs. Private Versammlungen sind nachts verboten mit Ausnahme der Weihnachtsfeiertage vom 23. bis 27. Dezember. Für öffentliche Orte gilt seit Samstag ein Ausschank- und Konsumverbot für Alkohol.

Ministerpräsidenten beraten sich

Über weitere Maßnahmen wird erst im Zuge der Ministerpräsidentenkonferenz am Sonntag, 13. Dezember, entschieden. Sollte es dort nicht zu einem Ergebnis kommen, werde Baden-Württemberg in Abstimmung mit den Nachbarländern wahrscheinlich einen harten Lockdown im Alleingang beschließen, kündigte Kretschmann an.

Die Stadt Offenburg hat bereits reagiert und das "Weihnachtliche Offenburg" eingestellt. Die weihnachtliche Beleuchtung in der Innenstadt und der Krippenweg bleiben jedoch erhalten, so die Stadt.
Die Polizei will ihre bisherigen Schwerpunktkontrollen weiter fortsetzen und die neue Verordnung mitberücksichtigen, so Carmen Stürzel, Pressesprecherin des Polizeipräsidiums Offenburg, auf Nachfrage.

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