Landgericht Offenburg
Siebeneinhalb Jahre Gefängnis für Kinzigtäler

Der 23-jährige Kinzigtäler (v. l.) vor der Urteilsverkündung mit seinen beiden Verteidigern Patrick Hinderer und Christian Rhode, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. | Foto: Glaser
  • Der 23-jährige Kinzigtäler (v. l.) vor der Urteilsverkündung mit seinen beiden Verteidigern Patrick Hinderer und Christian Rhode, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  • Foto: Glaser
  • hochgeladen von Anne-Marie Glaser

Offenburg (ag) Nach 18 Verhandlungstagen verkündete der Vorsitzende Richter Matthias Eckelt das Urteil gegen einen 23-Jährigen. Dieser wird mit siebeneinhalb Jahren Haft wegen Geiselnahme, vorsätzlichem Führen einer Schusswaffe und zweifacher schwerer Vergewaltigung bestraft. Damit folgte das Landgericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Beide Plädoyers fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der Angeklagte selbst bestritt die ihm vorgeworfenen Taten. Das Urteil erging aufgrund von Indizien und Eckelt nahm sich zwei Stunden und 40 Minuten Zeit, um ausführlich zu begründen, warum die Strafkammer es als erwiesen ansieht, dass der Angeklagte eine damals 18-Jährige am 7. Februar unter Drohungen mit einer Schreckschusswaffe, die von einer echten nicht zu unterscheiden war, in seine Wohnung nach Steinach brachte, dort festhielt und zweimal vergewaltigte, bis sie am 9. Februar von der Polizei befreit werden konnte.

Sadismus

Eckelt führte aus, dass der Angeklagte bereits in Kindheit und Jugend psychiatrisch behandelt werden musste. Laut Jugendamt gelang es seinen Eltern nicht mehr, auf ihn einzuwirken. "Wenn er ein Ziel verfolgte, ging er sehr planend und manipulativ vor", so der Richter. Schon zuvor habe er eine Freundin, die ihn verlassen wollte, vergewaltigt. Das räumte der Angeklagte selbst ein. Da sie Mitleid und Sorge hatte, er könnte Selbstmord begehen, kam es zu keiner Sanktion. Eine Gutachterin bescheinigte dem Landwirt, sexuellen Sadismus und Paraphilie.
Das jetzige Opfer, eine Studentin der Rechtswissenschaften, beschrieb der Richter als lebensfrohen Familienmensch, der nie Weglauftendenzen gezeigt habe. Beide lernten sich im Urlaub kennen und trafen sich auch danach. Im Gegensatz zu ihm sei es zuletzt für sie "nur" eine Freundschaft gewesen, die auch Geschlechtsverkehr beinhaltete. Im Februar besuchte er die Studentin, die gerade aus dem Elternhaus in eine Zweier-WG gezogen war und tags darauf ihre beste Freundin nach Neuseeland verabschieden wollte, in Berlin.

Sex-Videos

Das Gericht glaubte seiner Version nicht, dass sie ihn gegen 3 Uhr nachts mit dem spontanen Wunsch geweckt hätte, sie wolle sofort eine nicht weiter begründete Auszeit nehmen. Aus Gutmütigkeit hätte er sich bereiterklärt, sie mitzunehmen. Tatsächlich packte sie für die angeblich gewünschte Auszeit mit ihm weder die Pille noch Geldbeutel oder Zahnbürste ein. Im Auto hätte sie ihm ihr Handy überlassen und erlaubt, Sex-Videos von sich und ihrem Ex-Freund herunterzuladen. Anschließend hätte die Studentin von seinem Tablet aus Nachrichten an Mutter und Mitbewohnerin geschickt mit Textbausteinen, die er nach einem angeblichen vor längerer Zeit geführten Gespräch über Auszeiten vorsorglich für sie formuliert hatte. Sein Bad in Steinach hätte er mit Kameras ausgestattet und die Fenster vernagelt, um einen Raum wie in "Fifty Shades of Gray" zu schaffen, den es im Film so nicht gibt. Viele weitere Indizien überzeugten das Gericht von der Darstellung der Studentin, entführt worden zu sein. Die Gelegenheit, während Aufenthalte im Freien zu flüchten, habe sie aus Angst und Hilflosigkeit ungenutzt gelassen. 18 Verhandlungs-tage

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.