Offenburger Kultureinrichtungen
Seit Montag gilt die 3G-Regel
Offenburg (st). Wer das Museum im Ritterhaus, das Stadtarchiv, die Städtische Galerie oder die Stadtbibliothek besuchen möchte, muss ab sofort geimpft, getestet oder genesen sein und dies entsprechend nachweisen können.
Aufgrund der neuen Corona-Verordnung, die am 16. August in Kraft getreten ist, müssen ab sofort alle Besucher der Offenburger Kultureinrichtungen einen 3G-Nachweis vorlegen. In der Stadtbibliothek und im Stadtarchiv gibt es eine Ausnahme: Wer lediglich Medien an der Theke abholen oder zurückgeben möchte, braucht dafür keinen Nachweis.
Weiterhin sind Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind sowie alle Schüler von der Testpflicht ausgenommen. Hierzu muss gegebenenfalls ein Schülerausweis als Nachweis vorgelegt werden. Für alle Personen gilt nach wie vor, dass sie beim Besuch der Kultureinrichtung keine Krankheitssymptome aufweisen dürfen. Die 3G-Regel gilt ebenso für Veranstaltungen im Innenbereich. Im Außenbereich sind unter bestimmten Voraussetzungen Veranstaltungen ohne 3G-Nachweis möglich.
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