Stadt informiert zum Freizeitbad Stegermatt
Schutz vor Spekulationen

Die Stadt Offenburg nimmt in einer Pressemitteilung Stellung zu den Gerüchten, die sich um die Personalquerelen im Freizeitbad Stegermatt ranken. | Foto: gro
  • Die Stadt Offenburg nimmt in einer Pressemitteilung Stellung zu den Gerüchten, die sich um die Personalquerelen im Freizeitbad Stegermatt ranken.
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Offenburg (st). In den vergangenen Wochen standen Personalfragen rund um das Freizeitbad Stegermatt verstärkt in der öffentlichen Diskussion, schreibt die Stadt Offenburg in einer Pressemitteilung. „Die Berichterstattung in der Presse hat nun einen spekulativen Grad erreicht, der es erforderlich macht, einige Punkte aus Sicht der Stadtverwaltung Offenburg klarzustellen“, sagt Oberbürgermeister Marco Steffens, Aufsichtsratsvorsitzender der Offenburger Badbetriebs GmbH. Insbesondere gehe es auch darum, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Geschäftsführung und die Aufsichtsratsmitglieder vor noch mehr falschen Spekulationen und Beschädigungen zu schützen. „Normalerweise äußern wir uns nicht zu laufenden Rechtsverfahren, aber als verantwortungsvoller Arbeitgeber haben wir uns zu diesem ungewöhnlichen Schritt entschieden“, so Steffens.

In dem Schreiben werden folgende Fragen aufgelistet:

Wie ist Wolfgang Kienzler Geschäftsführer des Freizeitbades Stegermatt geworden?
Wolfgang Kienzler sei vom Aufsichtsrat einstimmig dem Gemeinderat vorgeschlagen worden und der Gemeinderat habe ihn ohne Gegenstimme zum Geschäftsführer im Umfang einer halben Stelle bestellt. Der Bad-Aufsichtsrat habe zuvor die Gelegenheit, Herrn Kienzler in mehreren Sitzungen kennenzulernen und dann zu entscheiden, ob er der Nachfolger von Herrn Schürlein werden soll. Von vorneherein sei die Bestellung von Herrn Kienzler auf einen kurzen Zeitraum von maximal drei Jahren ausgelegt gewesen.

Wollte der Geschäftsführer Kienzler mit dem neuen Organigramm eine Aufstockung seiner halben Stelle auf eine volle Stelle durchsetzen?
Nein – der Aufsichtsratsvorsitzende habe den Geschäftsführer Kienzler vor einiger Zeit beauftragt, zur Aufsichtsratssitzung im Januar 2021 einen Vorschlag für die künftige Badorganisation und Führungsstruktur vorzulegen, mit der eine geordnete Stabübergabe für die Zeit nach Herrn Kienzler vorbereitet werden sollte. Kernpunkt des Vorschlags sei es, die Badgeschäftsführung und Badbetriebsleitung künftig in einer vollen Stelle zusammenzuführen. Das Papier enthielte an keiner Stelle einen Hinweis, dass Herr Kienzler diese selbst wahrnehmen möchte. Dies sei von ihm und von der Stadtverwaltung auch nie beabsichtigt gewesen.
Zum Hintergrund heißt es: Kienzler sei für das Bad zur Überzeugung gelangt, dass es sinnvoll und auch gut möglich sei, die Geschäftsführungs- und Betriebsleitungsaufgaben in einer entsprechend qualifizierten Person und einer vollen Stelle zu bündeln. Mit dieser Zusammenfassung der Leitungsaufgaben ergebe sich eine attraktive Stelle, für die es genügend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber geben dürfte, so dass eine Ausschreibung erfolgreich sein könne. Es sei beabsichtigt, diese Stelle in den nächsten Wochen auszuschreiben und so bald als möglich neu zu besetzen – sofern der Aufsichtsrat diesem Vorschlag zustimmen werde.

Wollte der Geschäftsführer mit dem neuen Organigramm unberechtigte Vorteile für andere Mitarbeiter/innen oder Mitglieder des Betriebsrates vorschlagen und durchsetzen?
Nein – neben der neuen Leitungsstelle solle es weitere fünf Bereiche mit entsprechend qualifizierten Bereichsleitungen und Stellvertretungen geben, angefangen von der Technik, Badaufsicht, Sauna, Kasse bis hin zur Ausbildung. Alle Entscheidungen der sich daraus ergebenden tarifvertraglichen Eingruppierungen seien bereits unter der vormaligen Geschäftsführung unter der Federführung von Herrn Schürlein getroffen worden. Durch das neue Organigramm solle die bislang formal nie festgehaltene Organisations- und Führungsstruktur verschriftlicht und damit auch transparent und verbindlich gemacht werden.

Was hat und hatte Herr Kienzler für einen Auftrag?
Wolfgang Kienzler habe vom Aufsichtsrat den Auftrag, alle Abläufe, die Organisation und die Wirtschaftlichkeit im Bad auf den Prüfstand zu stellen. Vor allem die Badbetriebsleiterin habe mit den Nachprüfungen und Änderungsvorschlägen, die Herr Kienzler vorlegt habe, gehadert. Dies habe sie zumindest einige Male gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden zur Sprache gebracht. Schließlich habe die Badbetriebsleiterin Herrn Kienzler bezichtigt, sie angeblich „geschubst“ zu haben. Zu einem beim Aufsichtsratsvorsitzenden anberaumten klärenden Gespräch sei sie nicht erschienen. Die Behauptungen seien von ihr aufrechterhalten worden, obwohl fünf Zeuginnen, die beim angeblichen Vorfall zugegen waren, definitiv das Gegenteil ausgesagt hätten.

Ist die Mitarbeiterschaft gespalten?
Schon seit einiger Zeit werde in der Öffentlichkeit über eine Spaltung der Mitarbeiterschaft in verschiedene Lager spekuliert. Diese Spekulationen seien stets in der Annahme gemündet, dass diese unterschiedlichen Lager durch die Berufung von Herrn Kienzler entstanden seien. Aus der Mitarbeiterschaft sei bekannt, dass es damals bereits einige wenige Mitarbeiter gegeben habe, die der Badbetriebsleiterin besonders zugeneigt gewesen und nach wie vor seien. Mit dieser Problematik habe sich schon Herr Schürlein auseinandersetzen müssen, Herr Kienzler habe sie übernommen.

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