Bundesministerium sieht Möglichkeiten für B33
Schlepper nur mit Sondergenehmigung

Offenburg/Gengenbach. Eine Anfrage der Wolfacher Bundestagsabgeordneten Kordula Kovac (CDU) beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Befahrung der B33 zwischen Gengenbach und Zunsweier durch landwirtschaftliche Schlepperfahrzeuge hat ergeben, dass dem Ministerium Informationen vorliegen, wonach Sondergenehmigungen erteilt werden können.

„Da die Beschilderung des fertiggestellten Abschnitts Gengenbach bis Zunsweier inzwischen offensichtlich Unmut bei den Betroffenen ausgelöst hat, wurden Gespräche zwischen dem Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverband (BLHV), der zuständigen Verkehrsbehörde beim Landratsamt Ortenaukreis sowie der Polizei geführt. Nach den im Bundesministerium vorliegenden Informationen war deren Ergebnis, dass im Ausnahmefall verkehrsrechtliche Sondergenehmigungen erteilt werden können. Diese sind jedoch einzelfallabhängig zu prüfen und zu bewerten", lautet die Antwort aus Berlin. Möglicherweise könne dies einen Lösungsansatz darstellen, hofft das Ministerium.

Kovac war auf einer BLHV-Versammlung im März, an der auch der Landwirtschaftsminister Baden-Württembergs, Peter Hauk, teilgenommen hatte, darauf angesprochen worden, dass Landwirte nach dem erfolgten Ausbau der B33 gezwungen seien, auf weitläufige Umwege auszuweichen. Dies stelle die Landwirte vor erhebliche Probleme und Kosten. Dies gelte auch dann, wenn sie Heu und Stroh transportieren wollten, das im Zuge von Mäharbeiten für das Regierungspräsidium angefallen sei. Kovac hatte sich daher mit der Bitte um Lösungsmöglichkeiten an das Bundesministerium gewandt.

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