Selbst Strom erzeugen
Reiz der Photovoltaik liegt im Eigenverbrauch

Eine klassische Dachanlage, die zur Stromerzeugung genutzt wird. | Foto: E-Werk Mittelbaden
  • Eine klassische Dachanlage, die zur Stromerzeugung genutzt wird.
  • Foto: E-Werk Mittelbaden
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Offenburg Die Bundesregierung will den Ausbau der erneuerbaren Energien fördern. Deshalb wurde im Juli 2022 eine Neufassung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) beschlossen, die meisten Regelungen traten Anfang 2023 in Kraft.
Zu den Vereinfachungen zählt, dass die Vorgabe abgeschafft wurde, dass höchstens 70 Prozent der PV-Nennleistung in das öffentliche Netz eingespeist werden darf – dies gilt laut Verbraucherzentrale auch für Bestandanlagen bis sieben Kilowattpeak (kWp). Die Vergütungssätze wurden erhöht, wobei zwischen Volleinspeisung und Eigenversorgung unterschieden wird.
Seit 1. Januar fällt beim Kauf einer Photovoltaikanlage die Umsatzsteuer weg, deshalb entfällt die Verrechnung dieses Postens mit dem Finanzamt vollständig.

"Die bürokratischen Hürden sind längst nicht so hoch, wie viele glauben", erklärt Hesso Gantert, Ortenauer Energie-Agentur. Es sei in den vergangenen Jahren einiges abgeräumt worden. In der Regel übernehme der Installateur die Anmeldung der Anlage. Dann müsse noch entschieden werden, ob man beim Finanzamt als Kleinunternehmer besteuert werde oder die Einnahmen aus der Stromerzeugung über die Regelbesteuerung erfolge.

Eigenverbrauch lohnt sich

Wer sich für eine Dachanlage entscheidet, benötigt einen besonderen Elektroanschluss und einen Zwei-Richtung-Zähler. Grundsätzlich sei – vor allem bei den nun aufgerufenen Preisen für Strom – der Eigenverbrauch am lukrativsten. Alles, was darüber hinaus erzeugt werde, müsse entweder gespeichert oder gegen Vergütung eingespeist werden. Voraussetzung sei allerdings, dass Zugriff auf das Dach bestehe.

Das sei bei Einfamilienhäusern kein Problem, eine Besonderheit seien Immobilien von Wohnungseigentümergemeinschaften: "Da ist es so eine Sache mit dem Eigenverbrauch", beschreibt Gantert. Diesen den einzelnen Eigentümern zuzuweisen, sei technisch sehr schwierig. Deshalb empfiehlt er in diesem Fall, sich für eine Volleinspeisung des erzeugten Stroms und damit eine höhere Einspeisevergütung zu entscheiden.

Zwischen 30 und 35 Jahre liege die Lebensdauer einer Photovoltaikanlage. Die Einspeisevergütung werde auf 20 Jahre garantiert festgelegt. Natürlich bestehe die Gefahr, dass die Anlage durch einen heftigen Hagel beschädigt werden könne, dagegen sollte sie versichert werden. "Ein Stark-regen genügt in der Regel, um Schmutz von der Anlage zu entfernen", weiß Gantert.

Ist völlige eine Stromautarkie mit Photovoltaikanlagen möglich? "Das macht keinen Sinn", stellt der Fachmann fest. "Sie dient in erster Linie der Optimierung von Haushaltsstrom, denn im Winter, wenn die Tage kürzer sind oder keine Sonne scheint, ist die Ausbeute deutlich geringer."

Anlagen mit Eigenversorgung:

  • werden bis 10 kWp Leistung erzeugt, sind es 8,2 Cent pro kWh
  • alles über 10 kWp wird mit 7,1 Cent pro kWh vergütet

Anlagen mit Volleinspeisung

  • bis 10 kWh werden mit 13,0 Cent pro kWh vergütet
  • bei größeren Anlage gibt es ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWh

Wie hoch ist die Einspeisevergütung? 23.000 PV-Anlagen werden im Ortenaukreis betrieben

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