Diskussionen um Vorgaben
Regeln, die für alle Nutzergruppen gelten

Das Sportbecken im Freizeitbad Stegermatt  | Foto: Klaus Hohnwald OBB GmbH
  • Das Sportbecken im Freizeitbad Stegermatt
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Offenburg Die Diskussionen um die Nutzerregeln im Freizeitbad Stegermatt laufen auf Hochtouren: Auslöser war eine Beschwerde des DLRG Ortsverbands Offenburg (wir berichteten) über die seit Ende 2022 geltende 30-Minuten-Regel für Eltern, die ihre Kinder nach dem Schwimmkurs abholen. Aber auch beim Schulschwimmen wurde bereits eine großzügigere Auslegung der Vorgaben gewünscht. Doch welche Regeln gelten überhaupt für all die Nutzergruppen, die nicht unter den Begriff zahlende Badegäste fallen?

Neue Regeln seit 2022

Tim-Niklas Hockenjos, Geschäftsführer der Offenburger Badbetriebs GmbH, gibt einen Überblick: "Seit einem Jahr wenden wir die Regel zum Beispiel bei den Schwimmkursen an. Damals wurden die Vorgaben bewusst so geändert, dass Eltern ihre Kinder bringen und abholen, aber nicht schwimmen können." Die 30-Minuten-Regel ermöglicht es Eltern, ihren Kindern bei Schwimmkursen, beim Umkleiden zu helfen und diese ans Becken zu begleiten. Genauso werden die kleinen Schwimmschüler dann am Becken abgeholt und in der Umkleide betreut. "Die Eltern zahlen dafür natürlich keinen Eintritt", macht Hockenjos deutlich.

Auch beim Schulschwimmen gibt es Vorgaben: "Grundsätzlich werden maximal vier von acht Bahnen im Sportschwimmbecken Schulen oder Vereinen zur Verfügung gestellt", so Hockenjos. Die verbliebenen Bahnen bleiben den zahlenden Badegästen vorbehalten. "Es dürfen nur die gebuchten Bahnen genutzt werden", macht der Geschäftsführer deutlich. Bahnen für das Schulschwimmen können nur montags bis freitags gebucht werden.

Becken und Bahnen buchen

Doch nicht nur das Sportschwimmbecken wird für die Vereinsarbeit genutzt: Auch das Lehrschwimm- und das Sprungturmbecken können gebucht werden. Beim Lehrschwimmbecken stehen maximal zwei Drittel des Beckens den Vereinen zur Verfügung, das Sprungturmbecken kann nur zeitweise belegt werden. "Denn das kann in dieser Zeit nicht von den anderen Gästen genutzt werden", so Hockenjos. Grundsätzlich gilt: Benutzt werden dürfen nur die Becken und Bahnen, die auch gebucht wurden und nur während der gebuchten Zeiten, denn: "Kursteilnehmer oder Vereinsmitglieder zahlen keinen gesonderten Eintritt", erklärt der Badgeschäftsführer. Das sei laut Hockenjos in anderen Bädern nicht üblich. Auch die Preise seien in Offenburg für Vereine günstig: "In Karlsruhe kostet eine Bahn pro Stunde 30 Euro", vergleicht er. "In Offenburg sind es 7,50 Euro." Nur für das Kursbecken werden 18 Euro verlangt, denn dieses wird beheizt. "Vereine erhalten zudem einen Zuschuss von 80 Prozent von der Stadt", ergänzt Tim-Niklas Hockenjos.

Allen Nutzergruppen steht ein Belegungsprogramm zur Verfügung, in dem die Becken gebucht werden. So können die Mitarbeiter an der Kasse des Freizeitbades auch nachvollziehen, wer nicht den Regeleintritt zahlen muss. 7,50 Euro werden pro Stunde für eine Schwimmbahn fällig

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