Lebensmittelrückruf
Pilz-Produkt kann Botulismus hervorrufen

Ortenau Das Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, weist im Rahmen des vorbeugenden Verbraucherschutzes auf eine öffentliche Warnung der Firma Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH in Willstätt hin.

Verdacht bestätigt

In einer Pressemitteilung des Landratsamtes heißt es, dass das Pilz-Produkt "Gemeiner Weiß-Täubling in Würzlake" mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 20. Mai 2025 betroffen ist. Das Produkt habe in Verdacht gestanden, die seltene Infektionskrankheit Lebensmittel-Botulismus hervorzurufen. Inzwischen habe sich der Verdacht durch die Untersuchung weiterer Proben des Produktes bestätigt. Die Firma Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH habe das Produkt bereits aus dem Verkauf genommen.
Die Warnung wurde bereits am 26. Juni 2024 über das Portal herausgegeben. Dort heißt es: "Aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes wird das Produkt aufgrund des Verdachts auf Hervorrufen von Botulismus sofort zurückgerufen." Verbraucher, die den entsprechenden Artikel gekauft haben, sollten das Lebensmittel nicht verzehren, sondern zurückgeben.

Durch Giftstoffe im Lebensmittel, die von Clostridium-botulinum-Bakterien produziert werden, kann eine schwere Vergiftung (Lebensmittel-Botulismus) ausgelöst werden, welche lebensbedrohlich sein kann. Schon wenige Stunden nach Verzehr kann es zu beginnenden Lähmungen kommen, die sich als verschwommenes Sehen, das Sehen von Doppelbildern, Lichtscheue, Schluckstörungen und trockenem Mund äußern. Die Lähmungen können fortschreitend auch die Atem- und Herzmuskulatur betreffen. Eventuelle Frühsymptome sind Kopfschmerzen, Durchfälle und Erbrechen.

Personen, die das betroffene Lebensmittel verzehrt haben und innerhalb von 36 Stunden nach dem Verzehr entsprechende Symptome entwickeln, sollten sich umgehend in ärztliche Behandlung begeben und den Verdacht auf Lebensmittel-Botulismus äußern. Eine frühe Diagnose und Behandlung kann Leben retten. Sich ohne Symptome vorbeugend in ärztliche Behandlung zu begeben, ist nicht sinnvoll.

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