Ziel ist Ermittlung einer Vergleichsmiete
Neuer Mietspiegel in Kraft

Foto: Symbolfoto: mak

Offenburg (st) In der Sitzung vom 13. Mai 2024 hat der Gemeinderat der Stadt Offenburg den neuen Mietspiegel für Offenburg als qualifizierten Mietspiegel gemäß § 558d Abs. 1 BGB anerkannt, so die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.

Er ist seit dem 1. Juni 2024 in Kraft und löst den ersten qualifizierten Mietspiegel Offenburgs ab, welcher 2020 erstmalig erstellt und im Jahr 2022 anhand des Verbraucherpreisindex fortgeschrieben wurde.

Die neue Broschüre und das Straßenverzeichnis sowie der Online-Rechner zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind ab dem Inkrafttreten auf www.offenburg.de/mietspiegel verfügbar.

Vergleichsmiete

Ziel eines Mietspiegels ist die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für jede Wohnung einer Gemeinde. Sie wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Die dafür benötigten Daten sind durch eine Primärdatenerhebung zu gewinnen. Ein Mietspiegel gilt dann als qualifiziert, wenn er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Vermieter und der Mieter anerkannt worden ist.

Die Verwaltung beauftragte das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg damit, die Primärdatenerhebung, Auswertung und wissenschaftliche Bearbeitung des Mietspiegels in enger Begleitung durch die Verwaltung und in regelmäßiger Abstimmung mit einem Arbeitskreis Mietspiegel durchzuführen.

Zum Arbeitskreis zählten die Vertretungen von:

  • Deutscher Mieterbund Offenburg-Lahr e. V.
  • Haus & Grund Offenburg - Haus- und Grundeigentümerverein Offenburg e. V.
  • Stadtbau/Wohnbau Offenburg GmbH
  • GEMIBAU Mittelbadische Baugenossenschaft eG
  • Offenburger Baugenossenschaft eG
  • Sparkasse Offenburg/Ortenau, Volksbank eG – Die Gestalterbank
  • Landratsamt Ortenaukreis.

Aus der zwischen September und November 2023 durchgeführten repräsentativen schriftlichen Mieter- und Vermieterbefragung zu insgesamt 4.600 Wohnungen flossen 1.075 Datensätze in die statistische Datenanalyse ein.

Der nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellte qualifizierte Mietspiegel wurde von Seiten des Arbeitskreises Mietspiegel und durch den Gemeinderat mit großer Mehrheit anerkannt und steht nun den Anwendern in aufbereiteter Form zur Verfügung.

Wie gewohnt kann weiterhin mittels Online-Rechner die ortsübliche Vergleichsmiete schnell und nutzerfreundlich ermittelt werden. Zudem sind die aktualisierte Broschüre sowie das Straßenverzeichnis mit dem Inkrafttreten Neufassung unter www.offenburg.de/mietspiegel im PDF-Format zum Download bereitgestellt.

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