Gesundheitsamt bittet um Wachsamkeit
Masernerkrankung im Ortenaukreis
Offenburg (st) Am Mittwoch, 26. Juni, wurde dem Gesundheitsamt des Ortenaukreises eine Masernerkrankung gemeldet. „Die erkrankte Person hat sich zur Abklärung ihrer Krankheitssymptome auch in der Notaufnahme des Ortenau Klinikums in Offenburg aufgehalten“, informiert Evelyn Bressau, Leiterin des Gesundheitsamtes. Aktuell werde die Infektionsquelle und potentielle Kontaktpersonen ermittelt. In diesem Zusammenhang bittet das Gesundheitsamt alle Personen, die sich in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag, 20. Juni, im Zeitraum von 2 bis 6 Uhr in der Notaufnahme des Ortenau Klinikums am Ebertplatz in Offenburg aufgehalten haben, folgendes zu beachten:
Für Personen, die vor 1970 geboren oder zweimal gegen Masern geimpft oder nachweislich diese Erkrankung durchgemacht haben, besteht höchstwahrscheinlich keine Gefahr, dass sie sich angesteckt haben könnten.
Besucher der Notaufnahme, die über keinen oder einen unzureichenden Impfschutz verfügen, sollten auf Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen und Bindehautentzündung achten, die schon einige Tage vor dem Hautausschlag auftreten. Dieser ist frühestens eine Woche nach Ansteckung zu erwarten. Bei einem entsprechenden Verdacht sollte vor einem Arztbesuch die Hausarzt-Praxis vorab telefonisch informiert werden, beziehungsweise gleich an der Anmeldung der Verdacht geäußert werden, damit vorbeugende Maßnahmen getroffen werden können.
Keine harmlose Kinderkrankheit
„Masern sind keine harmlose Kinderkrankheit. Die Erkrankung ist häufig begleitet von Komplikationen. Am häufigsten treten gemeinsam mit Masern Mittelohrentzündungen, Bronchitis, Lungenentzündungen und Durchfall sowie in etwa 0,1 Prozent der Fälle, die besonders gefürchtete Komplikation, die akute sogenannte postinfektiöse Gehirnentzündung auf. Insgesamt sterben in Industrieländern etwa ein bis drei von 1.000 an Masern erkrankte Menschen“, erläutert Beate Rauscher, Ärztin am Gesundheitsamt Ortenaukreis.
Die Eliminierung von Masern und Röteln in Europa und auf der gesamten Welt ist erklärtes Ziel der Weltgesundheitsorganisation, dem sich auch Deutschland verpflichtet hat. Um eine Verbreitung der Masern in Deutschland zu verhindern, muss ein sehr hoher Anteil der Bevölkerung (über 95 Prozent) einen Schutz gegen diese Erkrankung haben.
Um einen hohen Schutz für alle aufzubauen, wurde 2020 das Masernschutzgesetz verabschiedet. Es besagt, dass Eltern, wenn ihre Kinder neu in Einrichtungen wie einer Kindertagesstätte, Schule oder Kindertagespflegeeinrichtung aufgenommen werden, der Leitung nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geschützt sind. „Einmal geimpft, wenn sie mindestens ein Jahr alt sind und zweimal ab einem Alter von zwei Jahren. Alternativ ein ärztliches Zeugnis darüber, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können“, so Bressau.
Gleiches gilt für Personen, die in den genannten Einrichtungen eine Tätigkeit aufnehmen, sofern sie nach 1970 geboren sind.
„Trotz des Masernschutzgesetztes stellen wir immer wieder Lücken bei den Impfungen fest. Das Gesundheitsamt rät daher dringend, den Impfpass zu prüfen und gegebenenfalls fehlende Impfungen gemäß den Empfehlungen der STIKO nachzuholen“, betont Bressau.
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