Offenburg verzichtet auf 2-G-Option
Kultur gibt es auch mit Test
Offenburg (st). Die Stadt Offenburg setzt weiter auf 3G und verzichtet auf die Möglichkeit, die 2-G-Regel anzuwenden. Weiterhin können also neben Personen, die gegen das Coronavirus geimpft oder von einer Covid-Erkrankung genesen sind, auch Personen, die tagesaktuell getestet sind, städtische Kultureinrichtungen und Veranstaltungen besuchen.
Die aktuelle Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg, seit Freitag, 15. Oktober, in Kraft, beinhaltet ein 2-G-Optionsmodell: Der Zugang zu Veranstaltungen kann durch die Veranstalter auf geimpfte und genesene Personen beschränkt werden. Dann fallen in der Basisstufe auch die Maskenpflicht sowie die Personenobergrenze und die Kapazitätsbeschränkung. Im derzeit geltenden dreistufigen Warnsystem des Landes wäre 2G erst in der höchsten „Alarmstufe“ verpflichtend. Das Warnsystem ist abhängig von der Belastung der Krankenhäuser.
Test gilt weiterhin
Diese Option will die Stadt Offenburg jedoch nicht ziehen. Wie auch die anderen großen Kreisstädte in der Ortenau bleibt sie bei 3G. Damit können auch Menschen, die einen tagesaktuellen negativen Antigen- oder PCR-Coronatest nachweisen, etwa Veranstaltungen des Kulturbüros besuchen und Zutritt zu Museum, Bibliothek oder VHS haben.
Oberbürgermeister Marco Steffens begründet die Entscheidung: „Soziale und kulturelle Angebote, Möglichkeiten der Begegnung sind wichtig für die Menschen. Das wollen wir nicht über das nötige Maß hinaus einschränken. Bislang hat sich gezeigt, dass die 3G-Regel gut funktioniert und einen guten Infektionsschutz gewährleistet. Hinzu kommen die bewährten Hygienekonzepte und -maßnahmen vor Ort, sodass wir 3G mit gutem Gefühl verantworten können.“
Kulturpolitischer Auftrag
Kulturchefin Carmen Lötsch ist froh über diese Entscheidung der Stadtspitze: „Wir haben einen kulturpolitischen Auftrag. Unsere Kultureinrichtungen sind für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt und unsere Gäste offen. Da darf es keinen Unterschied machen, ob jemand getestet, geimpft oder genesen ist. Wir hoffen aber sehr, dass wir bald weitere Schritte in die Normalität gehen können.“
Nach der 3-G-Regelung müssen Besucher in geschlossenen Räumen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch bei Freiluft-Veranstaltungen sind sie dazu verpflichtet, wenn mehr als 5.000 Menschen teilnehmen oder der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
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