Coronavirus
Konkrete Regelungen für Schulen und Kitas in Offenburg
Offenburg (st). Das Land Baden Württemberg hat von Freitag auf Samstag die Vorsichtmaßnahmen für Schulen und Kitas im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus weiter konkretisiert. Die Einrichtungen wurden durch das Kultusministerium und das Staatliche Schulamt mit einer Handreichung instruiert, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Offenburg.
Städtische Einrichtungen wurden informiert
Auch die Offenburger Stadtverwaltung hat am Samstag alle Betreuungseinrichtungen in städtischer Trägerschaft sowie auch die Einrichtungen der katholischen und evangelischen Kirche sowie weiterer freier Träger in einem Schreiben über das weitere Vorgehen informiert. Im Folgenden wird der Wortlaut des Schreibens wiedergegeben:
„Die für die Schulen geltenden Regelungen sollen für die Kindertages und ähnliche Betreuungseinrichtungen in gleicher Form gelten. Bitte prüfen Sie die nachfolgenden Sachverhalte deshalb gleich am Montagfrüh in Ihren jeweiligen Einrichtungen und informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über diese Regelungen. Im Einzelnen geht es um folgendes:Bei Mitarbeiter und Kindern, die nicht in einem Risikogebiet waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten, sind keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen nötig. Diese Personen können daher uneingeschränkt am Schulbeziehungsweise Kita Betrieb teilnehmen.
Aus Risikogebiet
Mitarbeiter und Kinder, die innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden unabhängig von Symptomen unnötige Kontakte und bleiben vorläufig zu Hause oder werden umgehend nach Hause geschickt. Betroffene Mitarbeitende werden bis auf weiteres freigestellt unter Fortzahlung der Bezüge. Bitte melden Sie uns per Mail schnellstmöglich zurück, ob es in Ihrer Einrichtung solche Fälle gibt, spätestens aber bis Montag, 2.3.2020, 15 Uhr. Bei Mitarbeitenden bitte die privaten Kontaktdaten beifügen. Wir werden in den nächsten Tagen Kontakt aufnehmen und im Einzelfall abstimmen, wie es weiter geht.
Mit Symptomen
Personen, die in einem Risikogebiet waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, und anderes bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte und bleiben zu Hause. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 auf. Sollten Sie Kenntnis auch von solchen Fällen haben, bitten wir ebenfalls um Rückmeldung.
Mit Kontakt
Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet oder innerhalb der vergangenen 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID 19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen unabhängig vom Auftreten von Symptomen. Auch hier bitten wir um eine Rückmeldung.
Robert-Koch-Institut
Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat die Liste der Risikogebiete am 28. Februar 2020 auf die gesamte Region Lombardei in Italien erweitert sowie auf die Stadt Vo in der Provinz Padua, die in der Region Venetien liegt. Mit dem vorstehenden Link erreichen Sie die jeweils aktuelle Einschätzung des RKI.
Hinweise umsetzen
Die Leitungskräfte der Stadt werden darum gebeten, alle Mitarbeiter sofort zu informieren und die genannten Hinweise umzusetzen. Bitte befragen Sie die Eltern der Kinder in ihren Einrichtungen und Ihre Mitarbeiter nach eventuellen Aufenthalten in den genannten Risikogebieten. Die Hinweise gelten dabei für alle Personen an Schulen und Kindertageseinrichtungen, das heißt sowohl für Schüler, Kita-Kinder, Lehrer, Erzieher sowie für alle weiteren in den Einrichtungen Beschäftigten und Tätigen.
Gesundheitsamt
Die betroffenen Kollegen werden ferner gebeten, mit dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt (das ist i.d.R. das Gesundheitsamt Offenburg beim Ortenaukreis) Kontakt aufzunehmen, um zu klären, ob Bedenken gegen eine Wiederaufnahme des Dienstes bestehen. Falls solche Bedenken bestehen, werden diese Kollegen bis zur zweifelsfreien Klärung des Gesundheitszustandes vom Dienst frei gestellt. Die Bezüge- bzw. Lohnzahlung läuft in dieser Zeit weiter.
Den freien und kirchlichen Träger der Kinderbetreuung in Offenburg wird empfohlen, in ihren Einrichtungen ebenso zu verfahren.“
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