Landgericht Offenburg
Klage wegen Schadens nach Impfung abgewiesen

Foto: Symbolbild rek

Offenburg  (st) Die zweite Zivilkammer des Landgerichts Offenburg hat am Dienstag die Klage eines 35-Jährigen wegen behaupteter Impfschäden mit Urteil abgewiesen.

Schmerzensgeld gefordert

Der Kläger habe gegenüber dem beklagten Impfhersteller unter anderen ein Schmerzensgeld von mindestens 200.000 Euro gefordert. 2021 habe sich der 35-jährige Mann mit dem Impfstoff des beklagten Herstellers gegen das Corona-Virus impfen lassen. Drei Monate nach der zweiten Impfung sei bei dem 35-Jährigen unter anderem eine Nierenerkrankung festgestellt worden. Der Kläger behauptete laut Pressemitteilung des Landgerichts, die Schutzimpfungen gegen das Corona-Virus hätten bei ihm die diagnostizierten Erkrankungen hervorgerufen.
Dieser Darstellung folgte das Landgericht nicht. In seiner Urteilsbegründung führte es aus, dass eine Haftung des Impfherstellers voraussetze, dass das Arzneimittel bei bestimmungsmäßigen Gebrauch schädliche Wirkungen aufweise, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Es müsse also ein "negatives Nutzen-Risiko-Verhältnis" bestehen. Das sei bei dem Corona-Impfstoff nicht der Fall. Der Impfstoff sei von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) vor der Zulassung ausführlich geprüft worden. Bei der notwendigen Gesamtabwägung habe angesichts der damals bestehenden pandemischen Lage der Nutzen der Impfung für die Allgemeinheit die Risiken der Impfung für den Einzelnen überwogen. Eine Haftung des Impfherstellers scheide deshalb aus, so das Landgericht.

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