Interview mit Susanne Spinner von der Stadt Offenburg
"Keine Wahlplakate, wo Sicherheit gefährdet wird"

Susanne Spinner

Der Auftakt des Wahlkampfs für die Bundestagswahl am 24. September fällt im Südwesten in die Sommerferien. Über die örtlichen Regeln der Plakatierung für die Parteien klärt im Gespräch mit Rembert Graf Kerssenbrock Susanne Spinner vom Fachbereich Tiefbau und Verkehr, zuständig bei der Stadt Offenburg, auf.

Ab wann dürfen Wahlplakate von Parteien eigentlich aufgehängt werden?
Die Frist beginnt sechs Wochen vor der Wahl.

Ist es legitim, dass etwa eine einzelne Partei einen kompletten Straßenzug „in Beschlag“ nimmt?
Die Stadt Offenburg schreibt nicht vor, wo Plakate angebracht werden dürfen. Es ist bisher nie vorgekommen, dass eine Partei einen ganzen Straßenzug in Beschlag genommen hat, da es ja im Interesse der Parteien ist, flächendeckend wahrgenommen zu werden.

Wo darf denn nicht plakatiert werden?
Die Plakate dürfen aus Sicherheitsgründen nicht an den Kinzigbrücken, direkt an Radwegen, im Lichtraumprofil des Straßenverkehrs sowie an Verkehrszeichen und Lichtsignalanlagen angebracht werden. Auch rund um die Wahllokale, so auch am Fischmarkt, wo die Briefwahl stattfindet, dürfen Wähler nicht durch Plakate beeinflusst werden.

Gibt es für die Parteien Besonderheiten bei großflächigen Plakaten?
Ja, es gibt Flächen, an denen wir Großflächenplakate zulassen, etwa an der Freiburger Straße an der Kinzig oder in der Moltkestraße am Klinikum. Die Großflächenplakate müssen bei uns eigens beantragt werden. Wir prüfen dann die vorgeschlagenen Standorte in verkehrlicher Hinsicht bezüglich Sichtbehinderung, Gefährdung des Fuß-, Radverkehrs und so weiter. Die Standorte werden nach Datum des Antragseingangs vergeben, wobei es Standorte gibt, an denen mehrere Großflächenplakate stehen dürfen.

Was wird gegen verunstaltete oder zerstörte Plakate unternommen?
Diese Plakate werden im Rahmen der Stadtreinigung durch die Technischen Betriebe entfernt.

Erstellt jede Kommune eigene Regeln?
Im Rahmen des Sondernutzungsrecht kann jede Kommune eigene Regelungen aufstellen, wobei bei Wahlen der Spielraum sehr gering ist.

Wer ist Ansprechpartner, wenn ein Bürger die Platzierung eines Wahlplakats als massiv störend empfindet?
Dafür gibt es in jedem Rathaus einen Ansprechpartner. Aber die Regeln sind im Sinne des Wahlrechts sehr weit gefasst.

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