Drogen-Prozess vor dem Landgericht
Haftstrafen für vier Angeklagte
Offenburg (st). Seit September 2021 verhandelte die Jugendkammer des Landgerichts Offenburg in einem aufwendigen Verfahren gegen vier Angeklagte im Alter von 21 bis 36 Jahren aus dem Kehler Raum wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.
Zwei Haft- und zwei Bewährungsstrafen
Nun steht das Urteil fest: Die Angeklagten wurden unter anderem wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe hierzu zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die beiden Hauptangeklagten erhielten Freiheitsstrafen von fünf Jahren und vier Monaten beziehungsweise fünf Jahren, die beiden anderen Angeklagten jeweils zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung.
Die Einziehung von Wertersatz sowie von Mobiltelefonen wurde angeordnet, ebenso die Einziehung eines zur Beförderung der gehandelten Betäubungsmittel genutzten Autos. Zudem ordnete die Kammer die Unterbringung der beiden Hauptangeklagten in einer Entziehungsanstalt an.
In der Urteilsbegründung am Mittwoch, 1. Juni, zeigte sich die Kammer davon überzeugt, dass sich die Angeklagten zu einer Bande zusammengeschlossen hatten, um mit Marihuana in nicht geringer Menge Handel zu treiben. Nach den Feststellungen der Kammer habe einer der Hauptangeklagten damit Einnahmen von mindestens 22.000 Euro erzielt. Hinsichtlich der nach Erwachsenenstrafrecht zu beurteilenden Taten beruhte die Verurteilung auf einem Verständigungsgespräch.
Die Verhandlung fand vor der Jugendkammer statt, da einer der Angeklagten zum Zeitpunkt der Taten das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Das Urteil des Landgerichts Offenburg ist nicht rechtskräftig.
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