Beschlossen im Sozialausschuss
Frauenhaus wird künftig mit Tagessatz gefördert

Ortenau (st). Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung vergangene Woche einstimmig für die Umstellung der bisherigen pauschalen Förderung des Frauenhauses Offenburg von bisher 251.000 Euro jährlich auf eine Tagessatzfinanzierung votiert. Damit entspricht der Ausschuss des Ortenauer Kreistags einem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion und dem Anliegen des Landratsamts. Das neue Fördermodell greift zum 1. August 2018.

„Ich freue mich, dass wir nun die seit längerem angestrebte Umstellung auf ein tagessatzorientiertes Entgelt zeitnah umsetzen und damit die Finanzierung des Frauenhauses umfänglich absichern“, erklärt der Sozialdezernent im Landratsamt Ortenaukreis, Georg Benz. Mit Einführung der Tagessatzfinanzierung werden die Aufwendungen des Leistungserbringers für die psychosoziale Betreuung und die Unterkunft für die Bewohnerinnen einzelfallbezogen abgewickelt. Bisher hat der Verein „Frauen helfen Frauen Ortenau e. V.“ die Aktivitäten im Frauenhaus insbesondere durch kommunale Zuschüsse, Mitgliedsbeiträge, Spenden und Bußgelder sowie durch ihre Erlöse aus dem Bücherflohmarkt und aus dem Frauenhauslädele finanziert. Durch Einnahmeschwankungen war die Vereinsarbeit in den zurückliegenden Jahren mehrfach gefährdet.

Zusätzlich zum einzelfallbezogenen Tagessatz für die Betreuung der Bewohnerinnen im Frauenhaus empfiehlt der Ausschuss, die Geschäftsstelle, die Beratung und Prävention sowie die Öffentlichkeitsarbeit im Doppelhaushalt 2019/2010 mit jeweils 65.000 Euro jährlich zu berücksichtigen. „Wir nehmen wahr, dass die Beratungsnachfrage seit Jahren steigt und den Träger vor zusätzliche Herausforderungen stellt. Zwar werden dank des neuen Abrechnungsmodus für das Frauenhaus weitere Mittel von den bisherigen Einnahmen frei, die der Präventions- und Beratungsarbeit zu Gute kommen“, so der Dezernent. Es gelte aber, dafür weitere Gelder bereitzustellen, um die Dunkelziffer zu reduzieren beziehungsweise dafür zu sorgen, dass es gar nicht erst zu einer Aufnahme im Frauenhaus kommt. Sobald der personelle Bedarf nach den fachlichen Abstimmungen mit allen Netzwerkpartnern im Bereich der häuslichen Gewalt konkret benannt werden kann, kann der pauschale Zuschuss gewährt werden.

Durch die Umstellung von der Pauschalförderung auf den Tagessatz werden im Monat August 2018 Liquiditätsengpässe entstehen. Deshalb entfällt der bisherige pauschale Kreiszuschuss nicht schon zum Zeitpunkt der Umstellung auf eine Tagessatzfinanzierung, sondern erst zum 1. September 2018. Die Mitglieder des Ausschusses haben zugestimmt, dass der Ortenaukreis einen anteiligen pauschalen Zuschuss für das Jahr 2018 in Höhe von 167.333 Euro auszahlt. Kreis und Träger wollen vereinbaren, dass davon ein Anteil in Höhe von 20.916 Euro in den Jahren 2019/2020 mit Zuwendungen des Ortenaukreises wieder verrechnet wird.

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