Unterstützung nach Frostschäden zugesagt
Finanzämter helfen Ortenauer Landwirten nach Frostschäden

Ortenau/Stuttgart (st). Die massiven Spätfröste Mitte und Ende April dieses Jahres haben regional bei der vergleichsweise weit entwickelten Vegetation zu erheblichen Schäden geführt. Insbesondere im Wein- und Obstbau gibt es zum Teil Totalausfälle, es drohen massive Ernteausfälle (wir berichteten). Finanzministerin Edith Sitzmann hat die Finanzämter in Baden-Württemberg nun angewiesen, mögliche Billigkeitsmaßnahmen für die Betroffenen auszuschöpfen. Das soll Inhaber von Betrieben vor allem des Wein- und Obstbaus, aber auch der Ackerbaukulturen gelten, heißt es in einer Pressemitteilung vom gestrigen Dienstag.
„Die Finanzämter werden so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen. Damit können wir kurzfristig für mehr Liquidität sorgen", sagte Sitzmann. Beispielsweise seien erleichterte zinslose Stundungen bereits fälliger Steuerforderungen denkbar, außerdem könnten Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer angepasst werden. In begründeten Fällen sei es möglich, dass Vollstreckungen aufgeschoben werden, ohne dass dafür Zuschläge gezahlt werden müssen. Die Ministerin nannte zudem die Möglichkeit, dass die Kosten für Wiederanpflanzungen zerstörter Dauerkulturen als sofort abziehbare Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
„In den Frostnächten im April sind die Erwartungen vor allem vieler Obstbauern und Winzer auf gute Erträge in diesem Jahr buchstäblich erfroren“, stellte Sitzmann fest: Sie empfahl den Betroffenen, sich an das jeweils zuständige Finanzamt zu wenden. Dort könnten sie Infos über die steuerlichen Hilfsmaßnahmen bekommen.

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