Vorsicht vor Geisterradlern
Fahrtrichtung bei Schutzstreifen beachten

Auf Fahrradschutzstreifen darf nur in Fahrtrichtung gefahren werden. Um Geisterradler zu verhindern, wurden wie hier in der Rammersweierstraße Piktogramme angebracht, die das verdeutlichen. | Foto: Kimmig/Stadt Offenburg
  • Auf Fahrradschutzstreifen darf nur in Fahrtrichtung gefahren werden. Um Geisterradler zu verhindern, wurden wie hier in der Rammersweierstraße Piktogramme angebracht, die das verdeutlichen.
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  • hochgeladen von Christina Großheim

Offenburg (st). Auf einem Fahrradschutzstreifen darf man nur in Fahrtrichtung fahren, teilt die Stadt Offenburg mit. Sie macht darauf aufmerksamn, dass Geisterradler sich und andere Radfahrende in Gefahr bringen. Die neu markierten Richtungspfeile an Einmündungen sind ein Hinweis für Geisterradler: Bitte die andere Straßenseite benutzen. Die Markierungen an der Ortenberger Straße, der Zeller Straße und der Rammersweierstraße verdeutlichen die Radverkehrsführung und sollen damit die Sicherheit erhöhen.

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