Zeller Straße wird zur Fahrradstraße
Einweihung am 29. September

Ab Freitag, 29. September, hat Offenburg eine weitere Fahrradstraße. | Foto: Stadt Offenburg/Siefke
  • Ab Freitag, 29. September, hat Offenburg eine weitere Fahrradstraße.
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Offenburg (st) Zwischen der Moltkestraße und der Waldbachsenke wird die Zeller Straße in Offenburg derzeit zur Fahrradstraße umgebaut. Damit entsteht ein neues wichtiges Teilstück des lokalen Radverkehrsnetzes, so die Stadt Offenburg in einer Pressemitteilung. In Fahrradstraßen lässt es sich entspannter radeln, denn es gilt maximal Tempo 30 für alle. Dadurch sind Fahrradstraßen schnelle, bequeme und sichere Verkehrsverbindungen für den Radverkehr. Kraftfahrzeuge wie Autos, Motorräder und Roller sind dem Radverkehr eindeutig untergeordnet, zum Beispiel dürfen Radfahrende in der Fahrradstraße auch nebeneinander fahren. Autos dürfen in der Fahrradstraße entsprechend nur langsam und mit besonderer Rücksicht fahren. Das erhöht auch die Sicherheit für Fußgänger.

Sicherer Schulweg

Bürgermeister Oliver Martini freut sich darüber, dass der Gemeinderatsbeschluss von 2021 jetzt endlich umgesetzt werden kann: „Die aktuelle Diskussion über die Radwege in Offenburg hat gezeigt, dass viele Menschen auf eine verbesserte Radverkehrsinfrastruktur wie die Fahrradstraße warten. Sie bildet einen wichtigen Abschnitt in der Verbindung vom Rebland zum Bahnhof und in die Innenstadt.“ Auch für die Schüler wird die Fahrradstraße den Schulweg mit dem Rad verbessern. Schon in diesem Jahr profitieren viele, die aus dem Rebland oder der Oststadt zum Schillergymnasium, zur Erich-Kästner-Realschule oder auch zum Schulzentrum Nordwest möchten.

Auch für die zukünftige Entwicklung ist dann auch die Anbindung in Richtung Osten erleichtert, wenn die Realschule in Zell-Weierbach neu eingerichtet wird. Die Bauarbeiten und die daran anschließende neue Markierung und Beschilderung werden im September abgeschlossen. Am 29. September wird die offizielle Eröffnung mit einem Fahrradstraßen-Fest gefeiert.

Was ist eine Fahrradstraße?

In Fahrradstraßen sind die Radfahrenden im Mittelpunkt und der Kfz-Verkehr ist nur „zu Gast“. Radfahrende dürfen jederzeit nebeneinander fahren. Die Maximalgeschwindigkeit liegt bei 30 Stundenkilometer, letztendlich bestimmen aber die Radfahrenden das Tempo und die KFZ müssen ihre Geschwindigkeit anpassen. Auf Radfahrende muss besondere Rücksicht genommen werden. Kinder unter acht Jahren müssen weiterhin auf dem Gehweg fahren. Radfahrende haben in Fahrradstraßen starke Rechte, aber auch Pflichten: So müssen sie auf Zu-Fuß-Gehende und deren Sicherheit achten.

In Fahrradstraßen gelten die allgemeinen Vorfahrtsregeln der StVO. Das bedeutet, dass Radfahrende in Fahrradstraßen nicht generell Vorfahrt haben. Ist eine Kreuzung oder Einmündung nicht durch Verkehrszeichen oder durch eine Ampel geregelt, dann gilt auch in Fahrradstraßen rechts vor links.

Autos, Motorräder und Lkws sind auf Fahrradstraßen nur „zu Gast“. Für sie gilt folgendes: Sie dürfen Fahrradstraßen nur dann befahren, wenn ein Zusatzschild dies erlaubt, zum Beispiel "Anlieger frei" oder "Pkw frei". Beim Überholen ist ein seitlicher Abstand von mindestens 1,50 Meter innerorts  und zwei Meter außerorts einzuhalten. Ist das nicht möglich, darf nicht überholt werden. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 Stundenkilometer.

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