Auf Gemeinschaftsgrabanlagen
Dauerhafte Beigaben nicht gestattet

Bis zum 15. März müssen die dauerhaften Grabbeigaben entfernt werden. | Foto: Stadt Offenburg
  • Bis zum 15. März müssen die dauerhaften Grabbeigaben entfernt werden.
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Offenburg (st) Auf den Offenburger Friedhöfen werden verschiedene pflegefreie Grabarten angeboten, dies sind unter anderem Rasengräber in den unterschiedlichsten Ausgestaltungen. Innerhalb dieser gemeinschaftlichen Grabanlage ist eine individuelle Grabgestaltung nicht vorgesehen.

Die Friedhöfe und deren Erscheinungsbild sollen sich der Würde des Ortes entsprechend präsentieren und auch so gestaltet bleiben.
Die Friedhofsverwaltung informiert, dass deshalb dauerhafte Grabbeigaben wie Grablaternen, Vasen, Blumen- und Pflanzschalen sowie sonstige Dekorationen, insbesondere LED-Lampen oder Kunststoffe, nicht gestattet sind. Ebenso ist das Pflanzen von Blüh- und Grünpflanzen in der Grabfläche und in der Gemeinschaftsanlage nicht zulässig.

Sämtliche nicht genehmigte Grabbeigaben müssen bis zum 15. März 2023 weggeräumt werden. Nicht entfernte Gegenstände werden von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung für kurze Zeit auf die zugehörigen Sammelplätze gebracht und anschließend entsorgt. Die Grabflächen werden zukünftig in regelmäßigen Abständen gesäubert.

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